Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- VII (1902)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1902)
- Date
- 1902-10-15
- Page
- Seite 17 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Angeklagt sind dieses Mal die verantwortlichen Personen der „Staatsbürger- Zeitung“, die der Justiz Parteilichkeit und Fahrlässigkeit in der Konitzer Sache vorgeworfen hat. Die Zeiten, in denen der Prozess jeden Juden Deutschlands in Aufregung versetzte, sind vorläufig für so lange vorüber, bis die Sache selbst wieder aufgenommen wird. Ob die deutsche Justiz einigen „Staatsbürgern“ jetzt den Mund für einige Zeit stopfen wird, ist eine rein juristische Frage und interessiert uns herzlich wenig. Zwar beschäftigt sich die „Staatsbürger-Zeitung“ noch aufs Eifrigste mit dem Morde — denn das ist ihr Geschah —, wir nationalen Juden aber haben keinen Grund, den Tatbestand noch einmal durchzukauen, denn es ist nicht unsere Lebensaufgabe, „Abwehr“ gegen die verächtliche antisemitische Presse zu treiben. Für uns hat die ganze Affairc, das haben wir von Anfang an betont, ein wesentlich nur historisches, deutlicher gesagt, ein zeitgeschichtliches Interesse. Wir standen ihr von Anfang an gegenüber wie der wissende Arzt, der seine Diagnose schon längst gestellt hat und ein neu hervorbrechendes Krankhcitssymptom, das ihn nicht überraschen kann, nur mit sicherem Blick im Bilde der ganzen Krankheit richtig unterbringt. Darum haben wir uns nicht nach Kurpfuscherart damit begnügt, hier und da ein Symptömchcn zu bekämpfen, während das j Grundübel unerschüttert seinen verderblichen Weg ging, sondern zunächst dieses Grundübcl, unsere Heimatlosigkeit, mit aller Schärfe aufgezeigt und dann das, wenn auch kostbare, so doch nicht unerschwingliche Heilmittel genannt, die Schaffung einer gesicherten Heimat. Weil wir schon lange den Judenhass als im Wesentlichen unabhängig von Fortschritt und Aufklärung definiert haben, ist uns auch diese neue Erscheinungsform, die ihm der „Fall Könitz“ in Deutschland gegeben hat, nicht unerwartet gekommen. Die Zionisten sind als Unglückspropheten verschrieen, doch sie haben den traurigen Trost, keine falschen Propheten zu sein. Es j Ist nachgerade in Deutschland auch Unmögliches mög- I lieh geworden, und wer will sagen, was der morgige Tag bringt? Was lehrt uns der neuerliche Prozess Könitz? Wir setzen, wohl mit Recht, die Verhandlungen als bekannt voraus. Da ist zunächst eines, was jeden stolzen Juden mit tiefer Empörung erfüllen muss, das ist der Grundton, in dem die ganze Verhandlung geführt wird. Unser Blatt ist meines Wissens das erste, das darauf hinweist; sollte die übrige jüdische Presse das Schmachvolle dieses Tones wirklich gar nicht empfunden haben? Ich meine, wenn die angeklagten Antisemiten zehnmal verurteilt würden, sic müssen das Gefühl haben, als Sieger auf der ganzen Linie den Kampfplatz zu verlassen, wenn es ihnen gelungen ist, diesen Grundton in eine Verhandlung von deutschen Richtern hineinzubringen. Es handelt sich wirklich nur noch darum, ob ein Ritualmord nachweisbar ist oder nicht; dass man „auch an die Möglichkeit eines Ritualmordcs denken“ muss, das scheint all den Herren Richtern und Beamten selbstverständlich zu sein. Das ist das Entwürdigende und Erniedrigende für uns, und zugleich das Charakteristische für unsere Lage und unsere Wertung. Nicht Bruhn, Gott bewahre, ein Staatsanwalt hat’s gesagt, und keinem fiel es auf, auch den Juden nicht, die an dergleichen gewöhnt sind, wir sind die einzigen Empfindlichen! Gesitteten Menschen, ruhigen Staatsbürgern, mit denen man jahrein, jahraus zusammenlebt, wagt man eine solche gemeine Verdächtigung auch nur halblaut! zu sagen? Und Fortschritt und Aufklärung? Die bleiben aus dem Spiel; denn die einzige denkbare Erklärung ist die, dass es sich um Juden handelt, und das verschiebt, wenns not tut, den ganzen Standpunkt der Kultur. Juden darf mau eben ungestraft so etwas Zutrauen. Ich kann getrost behaupten, dass das gebenedeite zwanzigste Jahrhundert in seinem Vorurteil gegen die Juden nicht viel anders aussieht, als das finstere vierzehnte, wo man die Juden in der Zeit des „schwarzen Todes“ wegen Vergiftung der Brunnen in Massen erschlug. Nun weiss ich zwar nicht, ob nicht vielleicht j doch Bruhn, der ja ein gebildeter Mann nach seinem I eigenen Zeugnis ist, sich in dem „guten Glauben“ be-