Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 4 (1927) (Neue Folge)
- Issue
- Heft 7-8
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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- 117 — Um der Zersplitterung des Religionsunterrichts in den Mittel- und Volks-Schulen vorzubeugen, wurde auf Antrag des rabbinischen Mitgliedes der städtischen Schuldeputation unter dem Datum des 31. Januar 1923 beschlossen, die jüdischen Mittel- und Volks- Schüler in der Regel der Morian-, Karmeliter-, Varrentrapp-, Schwanthaler- und Liebfrauen- Schule zuzuweisen. Da sich die Einschulung der jüdischen Schüler in diese Schulen aber aus geographischen und sonstigen Gründen nicht konsequent durchführen läßt, wurde weiter von der Schuldeputation bestimmt, daß in den übrigen Frankfurter Simultanschulen jüdische Religionsabteilungen gebildet werden können, wenn zusammen in allen Klassen mindestens soviel jüdische Kinder vorhanden sind, daß eine Abteilung von der Stärke einer halben Normalklasse gebildet werden kann. Wo diese Zahl nicht erreicht wird, läßt die Gemeindeverwaltung der jüdischen Gemeinde auf ihre eigenen Kosten den jüdischen Religionsunterricht erteilen. Für diesen Unterricht werden von der städtischen Schuldeputation die benötigten Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt, und der Unterricht wird durch das Entgegenkommen des Schulleiters fast stets in den Rahmen des anderweitigen Religionsunterrichts eingefügt. Nur in ganz wenigen Fällen muß der Religionsunterricht wegen Kombination von Schülern aus verschiedenen Schulen auf den Nachmittag oder eine unterrichtsfreie Eckstunde gelegt werden. Der Religionsunterricht wird von 33 Lehrkräften, 23 männlichen und 11 weiblichen, gegeben. Davon stehen im unmittelbaren Dienst der Gemeinde mit der Verpflichtung zu einer fest bestimmten Anzahl von Pflichtstunden 13 männliche Lehrkräfte und 1 weibliche. Von den 13 männlichen sind 4 Gemeinderabbiner, 4 Lehrerkantoren, 4 akademisch gebildete und mit Rabbinerautorisation versehene Lehrer und 1 akademisch gebildeter und zugleich seminaristisch vorgebildeter Religionslehrer. Die Lehrerin ist seminaristisch vorgebildet. Außerdem beschäftigt die Gemeinde 2 weibliche Lehrkräfte, die keine Angestellte der Gemeinde sind und denen die erteilten Stunden gemäß dem von der Stadt gezahlten Honorar vergütet werden. Die Zahl der im Dienste der Gemeinde zu erteilenden Pflichtstunden beträgt 197 in der Woche. Sämtliche Lehrkräfte erteilen aber, um der Gemeinde die Anstellung weiterer Lehrkräfte zu ersparen, über ihre Pflichtstunden hinaus Religionsunterricht. Im ganzen beträgt die Anzahl der so über die Pflichtstunden hinaus erteilten Wochenstunden 63, wodurch drei Lehrkräfte erspart werden. Außer den 14 im Dienste der Gemeinde stehenden und den 2 von der Gemeinde beschäftigten Lehrkräften erteilen 14 von der Stadt angestellte Lehrer und Lehrerinnen, sowie je ein Lehrer des Philantropins, einer Privatschule und der Horovitz'schen Religionsschule Religionsunterricht. Von den städtischerseits angestellten Lehrkräften unterrichten 12 an Mittel- und Volks-Schulen und 2 an höheren Schulen. Durch die immer konsequenter durchgeführte Beschäftigung der Lehrkräfte an bestimmten Schulen und möglichste Vermeidung eines Wechsels der Lehrkräfte konnte die Verbindung der jüdischen Religionslehrer mit dem Lehrerkollegium ihrer Schule immer kollegialer gestaltet werden, so daß es jetzt zu den Ausnahmen gehört, wenn der jüdische Religionslehrer nicht zu allen Konferenzen hinzugezogen und zu dem Lehrkörper als integrierender Bestandteil gezählt wird. Sein Einfluß auf Zensuren oder Versetzung der von ihm unterrichteten Schüler oder Schülerinnen, insbesondere auf die Betragensnote, kann, je nach dem Einfluß, den der einzelne Lehrer vermöge seiner Persönlichkeit zu nehmen imstande ist, ein sehr großer sein.