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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1926-01-01 · Heft 4-6 · p. Seite 125

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
3 (1926) (Neue Folge)
Issue
Heft 4-6
Date
1926-01-01
Page
Seite 125 (sequence 24)
Language
German
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— 125 — Beachtung finden. Eine Regelung ist bereits durch Gesetz des Jahres 1903 getroffen worden, das einen zweijährigen ordentlichen Wohnsitz in der Schweiz vorschreibt. Die Nachkriegszeit änderte auch die Verhältnisse der Schweiz, so daß ein abänderndes Gesetz vom 26. 6. 1920 bestimmte, daß die Einbürgerungsbewilligung nur an solche Bewerber erteilt wird, die in den letzten 12 Jahren vor Einreichung des Gesuches während mindestens 6 Jahren auf Grund einer von der zuständigen Behörde erteilten Aufenthalts¬ oder Niederlassungsbewilligung tatsächlich in der Schweiz gewohnt haben. (Artikel 2) Es mutet nun ganz sonderbar an, daß die Ausländer einer sehr unterschiedlichen Behandlung unterliegen. Vor allem bestehen Ausnahmebestimmungen gegenüber den ostjüdisch en Israeliten. „ Schon seit 1912 wurdentt, wie es in den Statistischen Nachrichten, herausgegeben vom Statistischen Amt der Stadt Zürich, 3. Jahrgang, Nr. 2, April/Juni 1926, Seite 57 heißt, „Juden aus östlichen Gebieten in der Regel nur nach zehnjähriger Niederlassung in der Stadt Zürich eingebürgert, während bei den andern ausländischen Bewerbern nach wie vor eine Niederlassungszeit von wenigen Jahren als hinreichend galt. Im Jahre 1920 wurde die notwendige Niederlassungsdauer für Ostjuden auf 15 Jahre, für übrige Ausländer auf 10 Jahre erhöht." Die Begründung dieser Maßnahme mit „ausgesprochenes Fremdtum" und „oft tiefer Kulturzustand" reizt durchaus zum Widerspruch und läßt die erforderliche Objektivität vermissen. Vor der Einführung der oben dargelegten Erschwerungen wurden die Einbürgerungsanträge von Israeliten zurückgestellt und die Erledigung der Aufnahmen fiel ins Jahr 1921, so daß dieses Jahr, wie wir sehen werden, eine größere Anzahl Einbürgerungen aufweist als die vorhergehenden; seitdem ist die Zahl der eingebürgerten Juden zurückgegangen. Die Einbürgerungen nach einzelnen Jahren von 1911—1925 zeigt folgende Tabelle, die wir, wie die übrigen Tabellen, der Arbeit des Statistischen Amtes entnehmen: Tabelle I. Einbürgerangen nach einzelnen Jahren von 1911 bis 1925. TnVirf» Eingebürgerte Konfession*) des Eingebürgerten Jaiiic Schweizer Ausländer im ganzen Protestanten Katholiken Israeliten Uebrige 1911 955 591 1546 1108 301 83 54 1912 1004 652 1656 1143 398 94 21 1913 1093 822 1915 1270 560 60 25 1914 914 886 1800 1181 518 79 22 1915 937 1363 2300 1425 714 102 59 1916 793 1506 2299 1370 795 76 58 1917 726 1925 2651 1513 981 112 45 1918 806 1196 2002 1215 649 88 50 1919 2 286 696 2 982 1879 958 68 77 1920 1872 1522 3394 2073 1254 14 53 1921 916 1051 1967 1163 583 180 41 1922 1160 708 1868 1264 510 46 48 1923 1207 697 1904 1330 477 22 75 1924 1405 904 2309 1551 670 32 56 1925 1340 754 2094 1496 465 61 72 1911/14 3966 2951 6917 4702 1777 316 122 1915/18 3262 5 990 9252 5523 3139 378 212 1919/20 4158 2218 6376 3952 2212 82 130 1921/25 6 028 4114 10142 6804 2705 341 292 1911/25 17414 15273 32687 20981 9833 1117 756 *) Jedes Familienmitglied ist seiner persönlichen Konfession zugeteilt; nur im Jahre 1914 mußten wegen fehlender Konfessionsangabe 379 Familienangehörige der Konfession des Familienvorstandes zugezählt werden.

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