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Volk und Land · 1919-10-30 · Heft 44-45 (30.10.1919) · page 34

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 44-45 (30.10.1919)
Date
1919-10-30
Page
– (sequence 34)
Language
German
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Deutsche Spar-Prämienanleihe 1919 1. Die Anleihe beträgt fünf Milliarden Mark in Fünf Millionen Anleihescheinen zu Eintausend Mark, rückzahlbar innerhalb 80 Jahren nach untenstehendem Tilgungsplane. Sie ist eingeteilt in fünf Reihen (A, B, C. D, E). Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (1 bis 2500), jede Gruppe 400 Nummern (1 bis 400). 2. Halbjährlich findet eine Gewinnverlosung nach untenstehendem Gewinnpläne statt. 3. Vom 1. Januar 1940 an steht dem Inhaber das Recht zu, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre die Rückzahlung zum Nennwert zuzüglich des Zuschlages von 50 Mark für jedes verflossene Kalenderjahr unter Abzug von 10 v. H. des Gesamtbetrages zu verlangen. 4. Sollte vor dem 1. Januar 1930 eine neue gleichartige Spar-Prämienanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Inhaber der Stöcke dieser Anleihe das Zeichnungsvorrecht. 5. Die Inhaber der Stücke genießen die untenstehenden Steuerbegünstigungen. Gewinnplan: 5 Gewinne ZU 1000000 Mark 5 000000 Mark 5 500000 yy 2 500000 5 „ 300000 99 1500000 5 200000 99 1000000 10 n 150000 1500000 20 100000 2000 000 50 50000 yf 2 500 000 „ 100 25 000 2 500000 200 10000 2000000 300 5 000 1500000 400 3 000 1200000 „ 400 2000 800000 „ 1000 „ 1 000 1000000 „ Im ganzen jedes Halbjahr 2500 Gewinne über zusammen 25 000 000 Mark. Gewinnverlosungen finden am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, erstmals im März 1920, statt. Bei jeder Verlosung werden 2500 Gewinne im Gesamtbeträge von Fünfundzwanzig Millionen Mark gezogen. Die gezogenen Gruppen und Nummern gelten für sämtliche fünf Reihen. Sie werden im „Deutschen Reichsanzeiger“ bekanntgemacht. Ein mit einem Gewinn gezogenes Stück nimmt auch ferner an den Oewinnziehungen bis zu seiner Tilgung teil. Ein und dasselbe Stück kann jedoch in jeder Ziehung nur einmal gewinnen. Die Gewinne werden von dem auf die Verlosung folgenden 1. März oder 1. September an, die der ersten Verlosung vom 1, April 1920 an unter Abzug von 10 v. H. ausgezahlt. Tilgungsplan: Tilgung ' Bonus In den fahren jährliche 1 Stückzahl j jährlicher Gesamtbetrag Mark I jährliche Jstückzahl einzelnen! Mark | jährlicher Gesamtbetrag Mark 1920-1929 50000! 50000 000 1 25 000 1 100Ö | 25 000000 1930-1939 75 000 ‘ 75 000000 ( 37 500 1000 j 37 500 000 1940—1949 100 000 100 000 000! 50 000 1000 j 50 000 000 1950-1959! 75 000 | 75 000 000! 37 500 | 2000 1 75 000 000 1960—1999 50 000 50 000 000 | 25 000 i 4000 j 100000 000 Die Tilgungsauslosungen finden am 1. Juli jedes Jahres, erstmals am 1. Juli 1920, im Anschluß an die Gewmnverlosung statt. Zur Feststellung der zu tilgenden Stücke (50 000, 75 000 oder 103 000) werden jedesmal 4, 6 oder 8 Nummern gezogen. Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen und Reihen. Sie werden im „Deutschen Reichsanzeiger“ bekanntgemacht. Jedes gezogene Stück wird zum Nennwert zurückgezahlt mit einem Zuschlag von 50 Mark für jedes bis zur Fälligkeit verflossene Jahr; die Stücke jeder zweiten gezogenen Nummer erhalten außerdem den im Tilgungsplan angege* benen Bonus. Die Tilgungssummen mit Zuschlag und Bonus werden von dem auf die Auslosung folgenden 29. Dezember an gegen Aushändigung des Stückes ausgezahlt. Steuerbegünstigungen: a) Befreiung eines Besitzes bis zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachla߬ oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Reichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf fünf Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne dritte Person). b) Der Vermögenszuwachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber dem bei der Erwerbung der Stücke anzunehmenden Vermögenswert ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer). Der Ueberschuß des Veräußerungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer. c) Die dem Besitzer der Stücke auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zustehenden Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer. d) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Anleihescheine bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet. Zeichnungsbedingungen: 1. Annahmestellen. Zeichnungsstellen sind die Reichsbank und die im offiziellen Zebhnungsp'Ospektaufgeführten Geldinstitute. Oie Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung ieder Bank, jedes Bankle-s. jeder Sparkasse und Kreditgenossenschaft erfo'gen. — Zeichnungen werden von Montag, den 10., bis Mittwoch, den 26. November 1919 mittags 1 Uhr entgegengenommen. Früherer Zeichnungsschluß bleibt vorbehalten. 2. Zeichnungspreis. Der Preis für jedes Spar-Prämienstück beträgt 1000 M. Hiervon sind 500 M. in 5 % Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und 500 M. in bar zu begleichen. Die mit Januar-Juli-Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zinsacheinen, fällig am 1 Juli 1920, die mit April-Oktober-Zinsen ausgestatteten Sücke mit Zin«scheinen, fällig am 1. April 19*0, einzureichen. Den Einlicferern von 5 % Reichsanleihe mit April-Oktober-Zinsscheinen werden auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für 90 Tage 1,25% vergütet. 3. Sicherheitsbestellung. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von \Q% des gezeichneten Betrages mit 100 M. für jedes Prämienstück in bar zu hinterlegen. 4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die Art der Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium. 5. Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugeteilien Beträge bis zum 29. Dezember d.Js. zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Sollen 5% Schuldbuchforderungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die RcchsschuldenVerwaltung, Beilin SW. 68, Oranienstraße 92—94, zu richten. Der Antrag muß einen auf die Begleichung der Spar-Prämienstücke hinwe senden Vermerk enthalten und spätestens am 20. Dezember d. Js. bei der Reichsschuldenverwaltung einuehen. Vordrncke zu solchen Anträgen mit Formvorschriften sind bei allen Zeichnungs- und Vermittlung sstellen zu haben. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur zur Begleichung von Spar-P< ämie» Stücken gee gnet s>rd, ohne Zinsbogen au«gereicht. Die Ausreichung erfolgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. Diese Schuldverschreibungen sind spätestens bis zum 20. März 1920 den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen. 6. Ausgabe der Stücke. Die Ausgabe der Prämienstürke erfolgt im Februar 1920; Schuldbuch gläubiger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Oewinnrerlosung im März n. Js. durch ihre Vermittlungsstellen Nummernaufgabe. Zwiscbenscheine sind nicht vorgesehen. 7. Umtausch der Kriegsanleihen. Die Reichsbank wird, soweit möglich unentgeltlich S ücke von höherem Nennwert als 500 M. in kleine Stücke tauschen. Berlin, im November 1919. Reichsfinanzministerium Anleihe-Abteilung. Verantwortlich: Für die Redaktion C. Z. Klötzel; für die Inserate Fritz Scherbel, beide Welt-Verlag, Alwin Loewenthal, Berlin NW 7. Druck von Siegfried Scholem, Berlin-Schöneberg,

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