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Volk und Land · 1919-06-19 · Heft 25-26 (19.6.1919) · p. Seite 827-828

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 25-26 (19.6.1919)
Date
1919-06-19
Page
Seite 827-828 (sequence 34)
Language
German
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827 VOLK UND LAND 828 dem man ein sozialistisches Palästina als Ziel der Entwicklung betrachtet und dem Kapital nur diejenigen Vorteile überläßt, die unbedingt notwendig sind. Ueber das Endziel sozialistischer Entwicklung bestehen im Sozialismus selbst verschiedene Anschauungen, der zentralistische Sozialismus, der die Produktion in den Händen der zentralen Staatsbehörde konzentrieren will, der korporative Sozialismus, der die Organisationen der Arbeitenden in den einzelnen Berufäzvveigen als Träger der Produktion ansieht, urtd der föderalistische Sozialismus, der das Schwergewicht auf die einzelne sozialistische Gemeinde legt, die nach Möglichkeit die Bedürfnisse ihrer Mitglieder selbst decken soll. Tatsächlich handelt es sich hier nicht um ein Entweder-Oder. Vielmehr hat jede dieser Formen ihre Berechtigung für bestimmte wirtschaftliche Funktionen. Im konkreten Fall wird jedesmal festzustellen sein, wem die betreffende wirtschaftliche Aufgabe zweckmäßig zuzuweisen ist. Für einen zionistischen Aufbau Palästinas kommen folgende Wege in Betracht: 1. Die Uebernahme zweier Zweige des Wirtschaftslebens durch das jüdische Gemeinwesen; a) das ganze Gemeinwesen hat diejenigen gemeinnützigen Unternehmungen zu verwalten, deren Wirkungskreis da9 ganze Land ist (Verkehrswesen: Eisenbahn, Häfen, Schiffslinien; Post, Telegraph; Staudämme, Elektrizitätszentralen; Bewirtschaftung der Naturschätze: Wälder, Bodenschätze), b) Die Gemeinde hat gemeinnützige Unternehmungen von lokaler Bedeutung zui betreiben: Gaswerk, Wasserwerk, Straßenbahn, Kanalisation. Sie soll die private Bautätigkeit kontrollieren und selbst eine möglichst ausgedehnte Bautätigkeit entfalten. Sie soll schließlich nach Möglichkeit sich als konsumentenorganisatvon entwickeln. 2. Welche Gebiete dem Privatkapital uberlassen bleiben müssen, wird von der praktischen Frage abhängen, wieviel Geldmittel das Gemeinwesen für die öffentliche Wirtschaft aufzubringen imstande ist. Bei den privaten Unternehmungen sind folgende Einschränkungen erforderlich: a) Kollektiver Arbeitsvertrag für sämtliche Produktionsgebiete; b) In den einzelnen Wirtschaftszweigen: in der Landwirtschaft keine Duldung privater Großbetriebe, in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben keine Klasse ständiger Lohnarbeiter, vielmehr Lohnarbeit nur als Durchgangsstadium, das zur späteren selbständigen Ansiedlung berechtigt. In der Industrie Teilnahme des Arbeiters au der Produktionsleitung, an der Festsetzung der Arbeitsbedingungen, bei der Annahme und Entlassung von Arbeitern, am Gewinn. Rechtliche Sicherung der Möglichkeit späterer Sozialisierung, indem die Uebernahme der einzelnen Unternehmungen durch das Gemeinwesen nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren vorgesehen wird. Kontrolle der gesamten Produktion durch das Gemeinwesen. 3. Die Förderung von Genossenschaften durch die Gewährung von Land und Kredit. In Betracht kommen namentlich landwirtschaftliche und industrielle Produktivgenossenschaften, letztere besonders imi Anschluß an Konsumgenossenschaften. Die Resolution über den „Der Delegiertentag fordert von der zionistischen Weltorganisation, daß sie sich bei ihrer Arbeit für den Aufbau eines jüdischen Gemeinwesens in Palästina im Geiste altjüdischer, sozialer Gesetzgebung von folgenden Richtlinien leiten läßt: 1. Nationalisierung des jüdischen Bodens in Stadt und Land und seine Weitergabe in Erbpacht und Erbbaurecht. 2. Festsetzung von Höchstmaßen, für die Zuteilung von Boden. 3. Weitergabe des Landes an Einwanderer, die das Land selbst bearbeiten wollen, oder an landwirtschaftliche Genossenschaften. 4. Unterstützung der Konsumvereine unter Förderung ihrer Eigenproduktion. \ 5. Vergesellschaftung des Verkehrswesens, der Häfen, der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwirtschaft, der Wälder und Naturschätze. 6. Gewährung öffentlichen Kredits mm Aufbau der nationalen Produktion der Landwirtschaft und der Industrie mit Hilfe freier Arbeitergenossenschaften. 7. Aufsicht und Kontrolle der Privatindustrie durch die jüdische Gemeinschaft. 8. Kollektive Aribeitsverträge. Ausgedehnte Arbeiterschutzgesetzgebung. (Koalitionsrecht, Sozialversicherung, Maximalarbeitszeiten, Minimallöhne, Frauen- und Kinderschutz.) 9. Anteilnahme der Arbeiter an der Regelung der Arbeitsbedingungen und am- Gewinn. 10. Unentgeltliche Benutzung der Bildungsanstalten und Lehrmittel; die Möglichkeit der Teilnahme auch Unbemittelter durch Gewährung der Unterhaltungskosten aus öffentlichen Mitteln. 11. Unentgeltliche Gewährung von ärztlicher Hilfe und Heilmitteln. 12. Kontrolle des Bau- und Wohnungswesens, sowie möglichst ausgedehnte städtische und kommunale Bautätigkeit. sozialen Aufbau Palästinas 13. Sabbat und Feiertage sind die nationalen Ruhetage des jüdischen Volkes.“ Die ursprünglichen Anträge der sozialistischen Arbeitsgemeinschaft hatten geläutet: Punkt 4: „Unterstützung der Konsumvereine unter Förderung ihrer Eigenproduktion zwecks Vorbereitung der Sozialisierung des Handels.“ Punkt 7: Kontrolle der Industrien, die für eine Vergesellschaftung noch nicht reif sind und rechtliche Sicherungen der Möglichkeit späterer Sozialisierung. Punkt 9: Anteilnahme der Arbeiter an der Verwaltung der einzelnen Unternehmungen und Zuführung eines Gewinnanteils an die Gesamtheit der Arbeiterschaft des Landes. Dann wird auf Antrag Jacob Reichs über einen Antrag Dr. Elias Auerbach zur Tagesordnung übergegangen, da sich seine Annahme durch den Antrag der sozialistischen Arbeitsgemeinschaft erübrigt. Angenommen wird dagegen folgender Passus des Auerbachschen Antrages: „Ein Gegensatz von Kapital und Arbeit und aus ihm' sich ergebende Klassenkämpfe sollen durch die Betätigung eines wahrhaft jüdischsozialen Geistes imi Gemeinwesen verhindert werden/* Ferner werden folgende Anträge des Hapoel- Hazair angenommen: „Der Delegiertentag fordert: 1. Bei der Kolonisation Palästinas Und bei der Organisierung der Einwanderer soll der Hecbaluz von den leitenden zionistischen Institutionen seinem Charakter als Pionierbewegung entsprechend in jeder Hinsicht berücksichtigt und gefördert werden. 2. Als nächste Aufgabe soll die Z. V. f. D. Sorge tragen, daß allen Chaluzim in Deutschland, d. h. allen Pionieren, die in Palästina von eigener Arbeit in Landwirtschaft und Handwerk leben wollen, Berufsvorbereitung für Palästina ermöglicht wird. Dazu sollen a) eigene Lehrgüter geschaffen, b) sonstige Lehrstellen beschafft und ermittelt, c) unbemittelten Chafuzim die Berufsumstellung möglich gemacht werden.“ Für die Redaktion verantwortlich: C. Z. Klötzel, Berlin. Verlag: Welt-Verlag, Berlin NW 7, Dorotheenstr.35 Druck von Siegfried Scholem, Berlin-Schöneberg.

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