Mannheim
Compact Memory

Volk und Land · 1919-05-15 · Heft 20-21 (15.5.1919) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 20-21 (15.5.1919)
Date
1919-05-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2649276-2649277-2649294--0400-2649749
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

VOLK Mk LA MD ^^PMlSCHRIFT FUER POLITIK. WIRTSCH^^UND PALAESTINA-ARBEIT HERAUS0E6EBEN VÖN DAVIS TRIETSCH 15.1 XX. MAI 1919 HEFT 20/21 I. JAHRGANG DER GENOSSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENSCHLUSS DER LAND¬ WIRTSCHAFTLICHEN ANSIEDLER IN PALAESTINA Von Dr. Arthur Ruppi n*). Für die landwirtschaftliche Ansiedlung soll allgemein das Prinzip „nicht Einzelansiedlung, sondern Gruppenansiedlumg“ gelten. Die Begründung dafür liegt einmal darin, daß es technisch das Ansiedlungswerk ungeheuer erschweren würde, wenn die Kolonisationsgesellschaft mit jedem einzelnen Ansiedlungslustigen zu verhandeln hätte. Wichtiger aber als dieser Grund ist der, daß durch die Gruppenbildung und das Prinzip der freien Zuwahl der Mitglieder nur solche Ansiedler Zusammenkommen, die nach ihren Anschauungen und Gewohnheiten zueinander passen. Das ist von höchster Bedeutung für ein späteres harmonisches Zusammenleben und die so wichtige wirtschaftliche Kooperation. Hierzu kommt noch, daß sich nur bei Gruppenansiedlung für eine richtige technische Vorbereitung der Ansiedlung sorgen läßt. Die Gruppen der Pflanzer (Achusoth) und die Kleinsiedlergruppen unterscheiden sich von den übrigen Gruppen dadurch, daß sie ihre Mitglieder schon in Europa wählen. Wenn die Mitglieder nach Palästina kommen, haben sie bereits ein mehrjähriges prä palästinensisches Stadium hinter sich, in dem sie durch Einzahlung beträchtlicher Summen das Kapital für die gleichzeitig irt Palästina vorbereitete Wirtschaft zusammengebracht haben. Die Mitglieder der Achusa finden bei ihrer Uebersiedlung nach Palästina schon ein ihner gehöriges bestimmtes Terrain mit Pflanzungen vor. Auch die Gruppen der Kleinsiedler müssen bereits vor ihrer Uebersiedlung durch Beauftragte das Terrain für ihre Ansiedlung erwerben und so weit vorbereiten lassen, daß sie bei ihrer Ankunft sich dort sofort niederlassen und mit der Bearbeitung beginnen können. Beide Gruppen erfahren demnach ihre Zusammensetzung schon in Europa und bestimmen schon hier die wichtigsten Formen (Ort, Fläche, Kulturarten) ihrer zukünftigen Existenz. *) Vorabdruck aus dem demnächst im „Jüdischen Verlag" erscheinenden Buche: „Der Aufbau des Landes Israel. Ziele Und Wege jüdischer Siedlung'sarbeit in Palästina." Im Gegensatz hierzu gehen die Getreideb.uiern und die Häusler aus dem palästinensischen Arbeiterstande hervor und bilden sich erst in Palästina. Es ist zwar möglich, daß Arbeitergruppen, die sich in Europa bilden und gemeinsam nach Palästina auswandern,^sich nach Absolvierung der Lehrjahre schließlich wieder zusammenfinden und sich genossenschaftlich als Bauern oder Häusler ansiedeln. Aber bei diesen Gruppen ist die Aufrechterhaltung der in Europa gebildeten Gruppe keine Notwendigkeit. Sie können zwar — selbst bei zeitweiliger örtlicher Trennung — ihre Verbindung durch die Lehrjahre hindurch aufrechterhalten, sie können aber auch in Palästina neue Verbindungen eingehen und die alte Gruppe durch neue Gruppierungen ersetzen. Bei der Bedeutung, welche der landwirtschaftlichen Genossenschaftsbildung zukommt, sol en die wichtigsten Kategorien (die Arbeitergenossenschaften, die Achusa und die Kleinsiedlergenossenschaft) im folgenden ausführlicher behandelt werden. I. Die Arbeitergenossenschaften. Unter dem Namen Arbeitergenossenschaften fassen wrr alle diejenigen Genossenschaften zusammen, deren Mitglieder sich aus dem palästinensischen Landarbeiterstande rekrutieren. Sie sind nach der Art ihres Betriebes und ihrer rechtlichen Stellung zu dem von ihnen bearbeiteten Boden durchaus nicht gleichartig. Es lassen sich unter den in Palästina bereits bestehenden Arbeitergenossenschaften folgende vier Kategorien unterscheiden: 1. Die S i e d 1 e r genossenschaften, die einen bestimmten, bereits ajneliorierten Boden mit kompletten Wirtschaftsgebäuden dauernd bearbeiten. Sie sind in Palästina ausschließlich Produktiv- (nicht Produzenten-) Genossenschaften, d. h. der gesamte Boden wird von allen Genossen gemeinschaftlich, nicht individuell bearbeitet und alle Produkte gemeinschaftlich verwertet. Rechtlich haben wir ein Verhältnis vor uns, das einem Pachtverträge ähnelt,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.