Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 14-15 (3.4.1919)
- Date
- 1919-04-03
- Page
- Seite 479-480 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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479 =« »■- ■■ r-...T. - VOLK UND LAND ■ r-.^^ =.,.... --.■=== 480 sitzwechsel' aus jüdischer Hand, während der Privatkauf aus arabischer Hand frei ist. Dann ist der jüdische Käufer in unbeschränkter Zeit freier Besitzer seines Gutes, aber cs fehlt ihm der Antrieb, Gelegenheitskonjunkturen durch Verkauf auszunutzen, und das Staatsinteresse ist nach allen notwendigen Richtungen gewahrt. Auf solchem Wege erworbenes Land kann der Staat dann ebenfalls zu Lehen geben. Daß die gegebene Form des Lehens die Erbpacht ist, bezweifelt Brünn, trotzdem ist es richtig. Wie das durchzuführen ist, haben gerade die deutschen Bodenreformer (Pohlmann, Damaschke u. a.) überzeugend dargetan. Auch bei der Erbpacht kann dem Bauern das Heimatgefühl voll gewahrt werden. Es würde den notwendigen Staatszielen nicht widersprechen, wenn dem Erbpächter und allen seinen Nachkommen, Söhnen und Schwiegersöhnen, bei Ablauf des Pachtvertrages ein Vorpachtrecht gewahrt bliebe. Dann ist die Familie im Vollbesitz des Gutes nur insoweit beschränkt, als sie nicht imstande ist, den etwa durch Arbeit ,der Gesamtheit entstandenen Wertzuwachs durch Verkauf für sich zu kapitalisieren. Für den Staat aber genügt es, wenn er in der Lage ist, diesen nicht durch Arbeit des Bauern entstandenen Wertzuwadhs nach Ablauf der Pädhtzeit — die. im Anschluß an das Joweljahr auf 50 Jahre festgesetzt werden kann — durch eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Erhöhung des Pachtzinses der Allgemeinheit dienstbar zu machen. Das ist kein Unrecht gegen den Bauern, denn die wachsenden Erträge seiner Arbeit und seiner Investierungen fallen ihm unverkürzt zu. Wir haben oben bereits besprochen, daß dem Bauern die stetige Realkreditbasis gesichert sein muß, eine Notwendigkeit, an deren Nichterfüllung das Joweljahr gescheitert ist. Dazu haben die deutschen Bodenreformer in erster Reihe die Amortisationshypothek vorgeschlagen. Sie müßte zeitlich mit dem Erbpachtverhältnis möglichst übereinstimmen, also ebenfalls auf der 50-Jahr-Norm aufgebaut sein. Nimmt inzwischen das Pachtverhältnis mangels geeigneter Erben ein vorzeitiges Ende, dann tritt naturgemäß der neue Erbpächter in die Rechte und Pflichten der Hypothek ein. Die Anwendung, dieser Kreditform ist so lebenswichtig, daß es notwendig werden könnte, den Realkredit im erforderlichen Umfange in die öffentliche Hand zu geben (Ausbau des Nationalfonds f), falls das Privatkapital diese Kreditform etwa zurück weisen sollte. Aber es ist nicht zu befürchten, daß das auf die Dauer geschehen würde. Wenn durch das Vorkaufsrecht des Staates oder der Gemeinde der Boden als Handels- und Spekulationsobjekt ausgeschaltet wird, dann muß ja der allgemeine Zinsfuß mit automatischer Sicherheit so niedrig werden, daß das Privatkapital, soweit es nicht in Handel und Industrie Unterkunft findet, froh sein wird, überhaupt noch eine sichere Anlagemöglichkeit zu finden. Worauf beruht denn heute der hohe Zinsfuß? Um uns darüber klar zu werden, brauchen wir nur zu überlegen, worin in der heutigen kapitalistischen .Wirtschaft das wirkliche Großkapital, nicht der Sechserrentier, Anlage sucht. Großbanken, Hypothekenbanken, Versicherungsgesellschaften usw. legen ihre überschüssigen Kapitalien fast ausschließlich in Bodenmonopolen an: Bergwerke, Wasserkräfte, Bahnen, erste Hypotheken. Diese Anlagen gewähren über alle Zwischenfälle hinaus ein hohes Maß von Sicherheit. Der kleine Mann „kauft“ sich ein Haus mit geringer Anzahlung und sitzt auf einem Pulverfaß, weil er für das Großkapital die Rolle des hinter der Lokomotive fahrenden Schutzwagens zu spielen hat. Wie -es dem Hause auch ergeht, das in der ersten Hypothek vertretene Großkapital ist immer gesichert, während der ,,Besitzer“ für die beständige Gefahr im Dienste der ersten Hypothek im günstigsten Falle mit seinem Prozent Ueberschuß ein „Schnorrer zu Pferde“ ist. Wenn aber in einem Gemeinwesen die Bodenschätze dem öffentlichen Interesse Vorbehalten bleiben, und der Bodenhandel durch -das Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand unterbunden ist, dann muß der Zinsfuß automatisch sinken, und das Großkapital wird zufrieden sein, in Tilgungshypotheken Anlage zu finden. Selbst wenn etwa Handel und Industrie schnell so groß werden sollten, daß sie Riesenkapitalien ansaugen, so wird es doch immer noch genug Kapital geben, das sich lieber mit niedriger aber sicherer Verzinsung begnügt, als die Gefahren des Handels und der Industrie auf sich nimmt. Wenn wir gesehen haben, daß dem ländlichen, und auch dem städtischen, Grundbesitz Betriebsmittel durch Realkredit sichergestellt werden müssen, so ist andererseits der heutige Zustand sehr unerwünscht und für das allgemeine Interesse sogar gefährlich, wenn die Kreditmöglichkeiten übertrieben werden. Es ist kein gesunder Zustand, wenn man mit geringster Anzahlung ein großes Haus oder ein Out kaufen kann. Die zweite Forderung der deutschen Bodenreformer ist demgemäß gesetzliche Begrenzung der hypothekarischen Verschuldungsmöglichkeit. Dazu gehört als drittes: Trennung des Bodens und der Gebäude als Kreditbasis. Alles das kommt dem Gedanken der Erbpacht in der hier angedeuteten Ausführung zugute und würde in seiner Gesamtheit ein Joweljahr ermöglichen, dessen Unausführbarkeit die Propheten nicht mehr beklagen müßten, wenn sie wieder unter uns erscheinen könnten.“ Einem dem „Kopenhagener Zionistischen Büro“ zugegangenen Berichte über das jüdische Leben in Rußland entnehmen wir nachstehende Bemerkungen zu der hier angeschnittenen Frage: ,Wiele hegen Sympathien für die Nationalisierung dies Bodens, obgleich eine Reihe maßgebender Persönlichkeiten innerhalb der zionistischen Organisation in Rußland große Bedenken äußern. So hat die ablehnende Haltung dies bekannten Natiohalökonomen J. B r u t z - kus das größte Aufsehen erregt. Nachdem er in Versammlungen mehrfach gegen die weitgehenden Theorien der Anhänger des Nationalisationssystems scharf aufgetreten ist, veröffentlichte er neulich einen Artikel in der „Chronika“, in dem er die extremen Forderungen mit ausführlicher Begründung zurückweist. Die Hauptgefahr erblickt Brutzlcus in der bei diesen Theorien unvermeidlich drohenden Zurückhaltung des Privatkapitals .vom Bodenerwerb. Sehr große Geldmittel sind für die Wiedergeburt der Landwirtschaft notwendig. Ohne Sicherung dies privaten Eigentumsrechtes auf den Boden werden nach seiner Ansicht die Kapitalien sich nicht der iLandWirtschaft zuwenden. Das Land, oder ein großer Teil des Landes werde brachliegen und in Besitz der arabischen Effendis verbleiben. Die Tendenz, durch das Verbot des privaten Bodenbesitzes, auch der kleineren, die Bodenspekulation zu verhindern^ heiße in Wirklichkeit „das Kind mit dem Bade ausschütten“. Es sei klar: dien Spekulationen werde hierdurch zwar ein Ende gemacht, aber die Kolonisation selbst wird dann auch ausbleiben. Der Kampf gegen die Spekulation und die Frage der Nationalisierung des jjodens seien zwei ganz verschiedene Dinge, die miteinander absolut nichts zu tun haben. Gegen die Spekulation habe der Staat ganz andere Mittel. Es sei vollkommen verkehrt, für Palästina BodLensysteme vorzuschlagen, die bisher nirgends in der Welt praktisch durchgeführt sind, nicht einmal in der groß-russischen kommunistischen Republik. Ke Aeußerungen von Brutzlcus haben in der zionistischen Oeffentlichkeit lobhafte Diskussionen hervorgerufen. Da der „Chronika“ nur ein ganz beschränkter Raum zur Verfügung steht, war sie nicht in der Lage, diese Probleme erschöpfend zu behandeln und konnte bisher nur eine einzige Erwiderung von M. S. Aleinikoff bringen, der in seinem Artikel die Bedenken von Brutzkus eingehend zu widerlegai versucht.“ Für die Redaktion verantwortlich: Dr. L. Weinberg, Berlin. Verlag: Welt-Verlag G.m.b.H., Berlin NW 7, Dorotheenstr. 35 Druck von Siegfried Scholem, Berlin-Schöneberg.