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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 299

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 299 (sequence 304)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--4106-2648455
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BEILAGE I (Zu Seite 279) N. m. J 7/49 im AMI. Revers der Nachoder Jadenschaft vom 10. Oktober 106 L Wir Älteste und hier zu Ende insgesamt eigenhändig unterschriebene Juden, verkünden und bekennen hiermit dieses Reverses vor jedermäniglichen, wo solches die Not erfordern sollte. Demnach bei ihrer fürstlichen Gnaden der durchlauchtighochgeborene Fürstin und Frau Frau Maria Benigna Francisca verwitibete Fürstin Piccolomini de Arragona, Herzogin zu Amalfi, geborene Herzogin zu Sachsen, Engern und Westphalen. Als welchen von der Rom. Kais, auch zu Hungarn und Böheimb köngl. Majestät die der allergnädigst aufgetragen worden, wie nach der schwer erlittenen unglücklichen Feuersbrunst, zu unterschiedlichen malen allergehorsambst angelanget, und damit selbe, dero fürstlichen Gnaden und Schutzes uns fruchtbarlich genie!3en lassen, wir unsere in der Stadt Nachod gehabte Wohnungen und Häuser wiederum aufbauen, unsern Handl und Wandl, wie vorhero treiben, dadurch unsere Nahrung suchen und bei diesem allen ferner geschützt werden möchten, gnädigst einzuwilligen demütigst gebeten, auch nunmehr die unverdiente hohe fürstl. Gnade (für die wir ewig dankbar zu sein uns demütig schuldigist erkennen), daß uns nicht allein zehn Häuser und eine Synagog oder Judenkirch, in bemelter Stadt Nachod, einen jeden an seinen Ort, wo selbe zuvor gestanden, aufzubauen bewilligt, sondern auch von dem Zins diejenigen durch den Herrn Lutiani seel. erhöhte fünfundzwanzig Gulden rhein. der Feuerbrunst balber nachgelassen worden, erhalten. Daß wir uns Kraft dieses Reverses und unserer Unterschriften bei unserer Treu, Ehr und Glauben aufs Kräftigste obligieren und verbinden, daß wir Erstens. Die zur Aufbauung der obbemelten zehn Häuser und einer jüdischen Kirche in der Stadt Nachod vergönnte Orter mit demütigster Dankbarkeit willig und gern annehmen und damit vergnüglich zufrieden sein, auch über solche zehn Häuser und eine Kirche nun und nimmer keine Häuser mehr in der Stadt Nachod, ohne gnädigsten Consens ihrer fürstl. Gnaden oder aber des fürstl. Erbens, zu bauen begehren, noch berechtigt sein sollen. Item daß wir keine überflüssige kleine Stübel zur Einsetzung mehrer anderer Juden, sondern nur blos die Notdurft unsere Wohnungen und zwar in jedem Haus nicht mehr als zwei Stuben, mit Steinen, Feuer Mauern erbauen, und selbe mit behutsamen Rauchfängen von Ziegl oder Steinen zu mehrer Vorsichtigkeit wregen des Feuers vermehren lassen wollen und sollen. Vor anders. Daß wir in die fürstliche Rendten der Herrschaft Nachod für den obrigkeitlichen Schutz, so, wir fruchtbarlich zu geniessen gänzlich verhoffen, jährlich Ein Hundert Gulden rhein. und diese auf zwei unterschiedliche Terminen, als nämlich zu St. Veit 50 und zu St. Martin 50 Gulden rhein. richtig und zur bestimmten Zeit unfehlbar abführen wollen und sollen. Vors Dritte. Daß wir soviel Mobilien und vivers als Leinet, Milch, Speiß, Geflügel, Schafswolle und anderes, es mag sein, als soviel uns erträglich sein würde, von der Obrigkeit um einen billigen Preis annehmen, wie nicht weniger obrigkeitlichen Brandweines, und sonsten keines fremden uns bedienen, und das Geld für eines und das andere zu gebührender Zeit in die fürstl. Renten bar und richtig liefern wollen und sollen. Vors Vierte. Daß wir die Bürgerschaft zu Nachod und denen inne wohnenden Christen alle gebührende Ehr geben, ihnen uns mit nichten vorziehen und keine Streitigkeiten Anfänger sein wollen. Vors Fünfte. Daß wir unsere innehabende Oerter alle Zeit sauber und rein halten, auch auf die in die Stadt zur Haus Notdurft einführende Wässer und Beförderung deren Abfälle, denen Christen eine rechtmäßige und billige Beihilfe zutun schuldig sein sollen und wollen. 29

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