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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 291

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 291 (sequence 296)
Language
German
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herausstellte, daß der Aufenthalt der Juden dauernd sein sollte, schritt der Bischof von Königgrätz, Herr von Tallenberg, gegen das Zusammenleben der Christen mit den Juden ein. Er befürchtete eine Beeinflussung der Christen durch den jüdischen Glauben, was leicht zu Übertritten führen könnte, und wollte den Aufenthalt der Juden bei den Christen durchaus nicht dulden, worin er auch vom Ortspfarrer stark unterstützt wurde. Die Nachoder fürstliche Herrschaft ließ daher zwei neue Häuser zur Unterbringung der Juden bauen, die dafür verpflichtet waren eine jährliche Miete ins fürstliche Rentamt zu bezahlen. Gemäß der Judenkonskription vom Jahre 1670 haben in Böhm.-Skalitz insgesamt 44 jüdische Personen gewohnt. Diese Zahl dürfte im Laufe der Zeit etwas angestiegen sein. Die Juden haben sich in Böhm.-Skalitz unter dem fürstlich Piccolominischen Schutze sicher gefühlt und begannen sich ihre religiösen Institutionen aufzurichten. Mit Bewilligung der Herrschaft bauten sie sich eine Synagoge für 150 fl. und im Jahre 1680 führten sie Verhandlungen mit dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Skalitz wegen Ankaufs eines Grundstückes zur Errichtung eines jüdischen Friedhofes. Nachdem sie hiezu eine schriftliche Erlaubnis von der Nachoder Herrschaft erbracht und die gesamte Bürgerschaft ihr Einverständnis damit erklärt hatte, wurde der Vertrag am 10. November 1680 abgeschlossen und grundbücherlich eingetragen. Im Namen aller Skalitzer Juden kauften demnach Simon Isak, Markus Jonas, Isak Ziperle, Thobias Abraham, Salomon Baltil, Salomon Jonas, Isak Jacob, Faltin Stieglitz und Markus Löbl vom Skalitzer Stadtrat ein Stück Gemeindegrund ,,ob dem mittleren Bergl von der Stadt gelegen" im Ausmaße von 40 Ellen Länge und 34 Ellen Breite „zur Begrabung ihrer toten Körper'4. Es wurde ihnen das Recht zugestanden, auch jüdische Leichen aus der Fremde zu beerdigen und beim Friedhof ein Haus für den Totengräber zu bauen. Der Friedhof müßte „mit Brettern oder Buntwerk" umzäumt werden, damit das Vieh keinen Schaden anrichte. Der Kaufpreis betrug 50 Schock Meissen, davon hatten sie 10 Schock Meissen gleich beim Kontraktabschluß erlegt, von den restlichen 40 sollten sie jährlich sechs Schock Meissen, zu St. Georgi drei und zu St. Galli auch drei, entrichten. Überdies waren als Verzinsung 20 meissner Groschen jährlich zu bezahlen. Eine Abschrift von dieser grundbücherlichen Eintragung wurde den Juden am 20. November 1690 ausgehändigt, nachdem der Kaufpreis für den Friedhof bereits voll erlegt worden war. Die Zinsen im Betrage von 20 m. Gr. sollten jedoch weiter bezahlt werden, wofür die Judenältesten Markus David Moyses Jakob und Jacob Graetz,47a sowie der Kirchenvater (Tempelvorsteher) Zodek Kalme Bürgschaft leisten mußten. 21 291

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