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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 257

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 257 (sequence 258)
Language
German
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ANMERKUNGEN 1 Archiv des Min. d. Innern. Verzeichnis der Juden im Prachiner Kreis im J. 1618 (Abschrift). 2 Dr. Jaroslav Prokes: Der Antisemitismus der Behörden und das Prager Ghetto in nachweißenbergischer Zeit. Jahrb. d. G. f. Gesch. d. Juden in der Cechosl. Rep., Jahrg. I, Prag 1929. 3 Arch. Min. d. I., NM, I 7/8 unter dieser Signatur sind jetzt, sofern ich nicht anders zitiere, die Akten zu diesem Beitrag hinterlegt. 4 Dr. Jaroslav Prokes: Das Ghetto zu Neu-Bidschow und die sog. Sekte der Bidschower Israeliten um die Mitte des XVIII. Jahrhunderts. Jahrbuch G. f. G. d. J. i. d. Csl. Rep.; Jahrg. VIII, Prag 1936. 5 Dr. Vaclav Pesäk: Die Judensteuer in Böhmen in den Jahren 1527—1529. Jahrb. VII, Prag 1935. Die Behauptung des Stadtrats in Königinhof würde dafür sprechen, daß sich die im Buche Bondy-D vorsky: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien, Teil I, Z. 324, angedruckte Nachricht, die Dr. Pesak in seiner Arbeit mit Reserve übernommen hat, auf den Juden Moses bezog, der in irgendeinem Nachbarorte und nicht in Königinhof wohnte. 6 A. Min. Inn. SM, R 109/45, Königgrätzer Gebiet Nr. 24; ergänzt nach Verzeichnung der Untertanen vom J. 1651". 7 A. Min. Inn. SM R 109/45 Chrudimer Gebiet Nr. 99, Abraham Ipen wohnte im Hause des Daniel Esin, der Jude Jelmek im Hause des Fleischhauers Andreas Slivka. 8 Die Juden beriefen sich dabei offenbar auf die ihnen von Ferdinand II. im J. 1623 und 1627 verliehenen Privüegien. 9 Dr. Josef Bergl: Der Judenmord in B.-Leipa am 9. Dezember 1744. Die erste Nachricht über den Aufenthalt von Juden in Böhm.-Leipa stammt bereits aus dem J. 1562. *o ,,. . . jetzo eine Jüdin unser Gebet ein Hundgebet genennt..." 11 Josef Jarschel: Geschichte der Stadt Auscha; Auscha 1922. Die älteste Aufzeichnung über den Aufenthalt von Juden in Auscha ist aus dem J. 1523. *2 Diese, ihrem Inhalte nach sehr interessante und charakteristische Ordnung, die dem Auschaer Stadtrat intimiert wurde und in 18 Punkten alle Rechte und Pflichten der Auschaer Juden in sich schloß, ist in dem Jarschelschen Buche abgedruckt. Vgl. Anmerkung Nr. 11: 1. In der Stadt konnten, wie unter den früheren Herrschaften, lediglich acht Judenfamilien wohnen, die der obrigkeitlichen Gerichtsbarkeit unterlagen; erst nach dem Ableben einer Familie (eines Ehepaares) kann eine neue Ehe geschlossen werden; 2. der Obrigkeit konnte alljährlich die vorgeschriebene Abgabe entrichtet werden; 3. die jüdischen Ältesten konnten sich ihren Rabbiner wählen, dessen Wahl erst dann rechtsgültig war, wenn sie von der Obrigkeit genehmigt worden war; 4. an Sonn- und geweihten Feiertagen sollten die Juden weder in der Stadt noch in den Dörfern Handel treiben; 5. war ihnen untersagt, in christlichen Häusern zu wohnen; falls solche jedoch zur Zeit in ihrem Besitze sein sollten, könnten sie sie an Christen verkaufen und ihre während des Krieges zerstörten Häuser wieder aufbauen; sollte aber dennoch jemandem von ihnen gestattet sein, in christlichen Häusern zu wohnen, dann sollten sie verpflichtet sein, die gleiche Kontribution wie die Christen zu bezahlen; 6. ihre Wohnungen sollten sie rein halten, um die Christen nicht durch Gestank und allerlei Unrat zu belästigen; 7. waren sie verpflichtet, an die Gemeinde für 100 fl. 8 fl. Kontribution zu bezahlen, worin die verschiedenen Geschenke und Gewürze nicht inbegriffen sind; 8. an Wochenmärkten konnten sie ihre Kramläden erst in der dritten Reihe hinter den Christen auslegen, und zwar einzig und allein an einer gemeinsamen 15 257

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