Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 235 (sequence 236)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--4038-2648387- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
der Stadtbehörde in Schutz zu nehmen pflegte, dem Ansuchen des Stadtrates statt. Im Auftrage der Gräfin Marie Johanna Lichtenstein überreichte der Herrschafts-Oberdirektor eine Bittschrift an das Landesgubernium, worin er ausführte: Dem alten Herkommen gemäß müsse jeder Jude bei seiner Aufnahme in Teltsch angeben, durch welche Berufstätigkeit er seinen Lebensunterhalt zu erwerben gedenke. Wolf Teltscher hätte den Handel mit Leder, Wolle, Juchten, Safian und Garn angegeben, den er bis zu seinem Lebensende gemeinschaftlich mit seinem Sohne betrieben und bis zum heutigen Tage von Michael Teltscher betätigt werde. Dieser habe den Spezerei- und Schnittwarenhandel nicht erlernt und da jeder Christ nur einen erlernten Handel betreiben dürfe, so müsse diese Gesetzesbestimmung sich „gleichermaßen auf die Juden extendiren". In Teltsch befassen sich bereits zwei Christen und ein Jude mit dem Spezereiwarenhandel, die sich davon nur kümmerlich ernähren und daher durch die Konkurrenz eines vierten Händlers „verderben müßten". Dem Michael Teltscher möge daher die erteilte Erlaubnis zum Spezerei- und Schnittwarenhandel widerrufen werden. Das Landesgubernium gab diesem Ansuchen statt und widerrief mittels Erlaß de dato 9. September 1776 die dem Michael Teltscher erteilte Bewilligung. 37 235