Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 143 (sequence 145)
- Language
- German
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während auftritt gegen den hervorragenden Rabbiner, meinen Verwandten R. E., G. m. i. b. Dessen kleiner Finger ist ja dicker als seine (Passaus) Lenden und dessen Nagel breiter als sein Wanst,246 er (Passau) aber sucht immer wieder und trachtet fortwährend darnach, in sein (R. Elias) Gebiet einzudringen und ihn von dort zu verdrängen. Ihr aber seid stark und energisch, um meinem Verwandten, dem Rabbiner, G. m. i. b., zur Seite zu stehen, ihn zu stützen und in seiner Stellung aufzurichten und die Absichten des hochmütigen Verfolgers zunichte zu machen. Und jeder Denkende unter Euch soll einen jeden dazu anhalten. Sollten sich aber unter euch, Gott behüte, Giftkraut und Wermut treibende Wurzeln (schlechte Menschen) finden, die zur Seite R. E. Passaus neigen, so sei dieser Mensch in den Bann getan und abgeschieden von jeder Sache des Rituals. Auch falls R. E. P. (Passau) in seinem Trotze verharrt, ohne sich an meinen Befehl, daß er von dort wegziehe zu kehren, und ohne meine [angedrohte] Strafe zu beachten, so achtet darauf und schärft es auch den anderen ein, sich von ihm fernzuhalten, wie ich ihm geschrieben habe,247 und wer den Zaun durchbricht und das nicht befolgt und sich von ihm nicht entfernt, der sei vom Banne getroffen wie er. Und auch im Falle, daß er sich dazu bereit erklärt, seinen Wohnsitz aufzugeben, darf er jedoch solange er dort weilt, keine wie immer geartete rabbinische Tätigkeit ausüben, weder im Punkte Trauungen noch in der Sache der Ausstellung von Qualifikationszeugnissen für Schächten und Fleischbeschau, um so weniger in Sachen von Ehescheidungen und Chalizoth, [auch darf er] weder rituelle noch rechtliche Entscheidungen treffen. Und wer sein Herz abwendet und nicht gehorcht und sich in diesen Sachen an ihn wendet, ohne die Genehmigung des hervorragenden Rabbiners R. E. (Elia), G. m. i. b., den soll der dreifache Bann treffen. (283.) Auch beklagt sich der obengenannte Rabbiner (R. Elia) über die Synagogendiener, daß sie den Bann gebrochen haben, unter dem er ihnen dreimal befohlen hatte, Zeugnis abzulegen,248 sie weigerten sich aber [das zu tun] und hörten auf R. E. P. der es ihnen verwehrt hatte, und dadurch haben sie eine große Strafe verdient. Deshalb verwarne ich sie [und sage], daß sie mit sich selbst Erbarmen haben und sich beeilen sollen, sich vor der Strafe dadurch zu retten, daß sie Buße tun und eine Sühne ihrer großen Sünde auf sich nehmen, sich vor ihrem Schöpfer, gesegnet sei Er, demütigen und von Ihm Vergebung und Erlaß erflehen. Wenn sie aber, Gott behüte, das unbeachtet lassen, so werden sie sehen und erfahren, daß ihre Sünde sie trifft. Und habe ich gehört, daß vordem das üble Gerücht von ihnen ging, daß ihre Zeugenaussage249 als falsch befunden wurde. Wenn sie also jetzt hartnäckig bleiben, so wird ihnen die erste Sünde zusammen mit der letzten zur Last gelegt werden... 43 143