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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 75

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 75 (sequence 77)
Language
German
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welchem Tage nicht gebacken werden durfte. Da für die Gemeinde ein Ofen voll nicht genügte, so wurde zweimal gebacken. Es hat sich in Köln zugetragen, daß man absichtlich von einem Feiertag für den anderen Pasteten gebacken hat. Die Rabbiner Kölns erlaubten diese zum Genuß.252 c) Religiöse Bräuche: Bei uns ist es Brauch, die Bach weiden nach ihrer Verwendung wegzuwerfen, auch Palmzweig und Widderhorn kann man, wenn sie nicht mehr verwendet werden, wegwerfen.253 In Frankreich wurde zum Feststrauße ein Etrog (zitronenartige Frucht), ein Palmzweig, eine Myrte und eine Bachweide genommen.254 Es heißt in O. S., daß Jakob aus Orleans entschieden hat, wer keinen Etrog hat, darf am zweiten Festtage über den Feststrauß ohne diesen den Segensspruch verrichten.255 Wenn aus einem Glase Wein schon mit Segensspruch getrunken wurde, so darf darüber nicht nochmals ein Segensspruch verrichtet werden, mein Lehrer Judas Sir Leon ist der Ansicht, daß man trotzdem darüber den Segen sprechen darf; mein Lehrer Elieser b. Joel Halewy meint, daß man das Glas ausleeren und frischen Wein holen muß, so ist es Brauch in Frankreich und so übt es auch mein Lehrer R. Elieser aus Metz. Bei uns ist der Brauch, etwas Wein oder Wasser zuzugießen. So sah ich es im Hause meines Vaters und Lehrers und so ist auch der Brauch in ganz Deutschland.256 d) Speisegesetze: Im Lande Narbonne ißt man Käse von Nichtjuden, weil sie die Milch durch Schwämme, die man in Böhmen Gubzi257 nennt, zum Gerinnen bringen. Es ist aber auch nicht zu befürchten, daß dieser mit Milch von unreinen Tieren vermengt wird, denn diese (die Milch von unreinen Tieren) gerinnt nicht. Bei uns in Böhmen ist Käse, der durch Kalbsmagen von nicht rituell geschlachteten Kälbern gemacht wurde, zum Genüsse verboten. Kein Gottesfürchtiger kann dies erlauben, da das Verbot in Böhmen bereits verbreitet ist.258 Es ist erlaubt, „Kompost44 (Kompott)259 von Nichtjuden zu benützen, das man bei uns Glawitzi260 nennt, zu welchem weder Wein noch Essig gebraucht wird und welches auch bei uns gekocht und mittels Wagen auf den Markt gebracht261 wird. Wer auf der Reise bei Nichtjuden einkehrt, darf dort des Friedens halber Bier trinken, weil es ja nur zufällig und nicht regelmäßig geschieht, so daß nicht zu befürchten ist, daß er sich mit ihnen verschwägern262 wird. In einer Frage über den Weinkeller in „Soli", aus dem eine Nichtjüdin einem Faße Wein entnommen hatte, führt Or Sarua die Entscheidung des R. Elieser aus Böhmen an, welcher den Wein in den übrigen Fässern zum Genüsse erlaubte.268 Es kam in früheren Jahren in Prag vor, daß ein Schächter zu schlachten begann, die Hand glitt ab und er vollendete die Schlachtung etwas tiefer (an nicht vorgeschriebener Stelle). Man befragte R. Meschulem, Sohn des R. Jekutiels, und er erlaubte das Vieh zum Genüsse.264 33 75

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