Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 416)
- Language
- German
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Es handle sich hiebei nicht nur um eine Ehrenbeleidigung sondern auch um eine Störung des Gewerbes, da die Kunden ihn nicht mehr aufsuchen werden. Der Kläger bittet, es möge neben der Strafe nach dem A. V noch auf Zuerkennung des Verursachten Schadens erkannt werden. Als jüdische Zeugen sind unterschrieben: 'Nehemia Glaser, Markus Jochenes, Libnauer Jud. 18 Josef Preinig, Prager jüdischer Barbierer klagt wegen Ehrenbeleidigung den Abraham Karpeles, jüdischen Kaffesieder in Prag. Am 6. Januar 1761 zwischen 9 und 10 Uhr vormittags hat der Beklagte dem Kläger vor der Altneu-Schul in Gegenwart zweier Juden - ältesten und mehreren anderen Leuten ohne Grund und Ursache Fluch und Schimpfwörter zugerufen, wie ganef d. h. Dieb. Da der Kläger ein bekannt ehrsamer Mensch, ein examinierter Barbier und ein wohlverhaltener Mann ist, so bittet er nach den bestehenden Gesetzen den Beklagten zu bestrafen. 19 Jakob Eberl Jeiteles Prager Jud klagt die Malke, Ehefrau des Bezalel Meisterles. Malke Meisterles hat den Kläger am 25. December 1761 in Gegenwart vieler Leute mit Fluchwörtern überhäuft, wie: „Du Jekef Jeiteles, du Filu, du Petitemacher. Man soll dich tot aus dem Hause tragen." Der Kläger bittet der Malke derartige Redensarten zu verbieten und sie dem Gesetze entsprechend zu bestrafen. 20 Hersehl Anschl Jüppen klagt den Beer Notel Schütz, weil er ihm den 16. Dec. 1761 am Tandelmarkt ohne Grund und Ursache folgende Schimpfworte zugerufen hat; Du filu, du Taskar, du Beutelschneider, ich werde dir deine Perücke vom Kopfe reissen und sie in die Pfütze werfen. Der Kläger kann als ehrlicher und wohlverhaltener Mann, solche Beleidigungen nicht auf sich beruhen lassen und bittet um Bestrafung des Beklagten. 21 Kläger ist Simche Freiberger, Beklagter ist Wolf Sochor Khue. Gegenstand der Klage ist eine Ehrenbeleidigung. Der Beklagte hat am 6. December 1761 bei Abraham Karpeles in Gegenwart vieler Zeugen dem Kläger einen Meineid vorgeworfen. Er 7 417