Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 387)
- Language
- German
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56 Hier muß beigefügt werden, daß die Juden die Wiener Behörden darauf aufmerksam machten, daß das Gubernium in seinen Dekreten oft unrichtige Zitate aus den Hofdekreten gebrauche, z. B. anstatt des Jahres 1787 1784 schreibe und sich auch in den Daten der Herausgabe der Hofdekrete irre. Es ist ein bedenkliches Zeugnis für die damalige Kanzleileitung des böhmischen Guberniums, daß es so nachlässig erledigte Expeditionen duldete. 57 Den Vorsitz bei der Beratung hatte Burggraf Chotek, und es beteiligten sich an ihr außer dem Gubernialvizepräsidenten Prochazka die Gubernialräte Wallerstein , Herget, Pötting, Willmann, Nadherny, Peche, Meisner, Janko, Hartmann, Cron, Ambrosi und die beiden Hofräte Lützow und Kronenfels. 58 Er zitierte insbesondere die Gubernialberichte vom 28. Juli 1830 und 31. Juli 1834. 59 Arch. d. Min. d. Innern: Z. G Publ. 1836-1840, 46/1/4. 60 Prov. G. S. Jahrg. 1838, S. 208, Nr. 107. 61 Sieh Publ. 1836—1840, 46/1/4. 62 Erlaß des Guberniums vom 6. April 1837. Publ. 1836-1840, 47/4/13. 63 Erlaß des Guberniums vom 29. März 1839. 64 Publ. 1836-1840, 47/4/14. 65 Publ. 1836-1840, 47/4/21. 66 Publ. 1836-1840, 47/4/24. 67 Publ. 1836-1840, 47/4/23. 68 Arch. d. Min. d. Innern, Z. G 1841—1855, 18/182/25. 69 Das Hofdekret ordnete ausdrücklich an: „daß eine Veränderung des Geschlechtsnamens nur beim Übertritte zur christlichen Religion oder bei Adelsverleihung und im letzteren Falle auch nur mit ausdrücklicher allerhöchster Bewilligung und unter den erforderlichen Vorsichten stattfinden darf. Sollte außer diesen beiden Fällen eine Veränderung des Geschlechtsnamens angesucht werden, so behalten sich seine Majestät die Entscheidung solcher Gesuche in besonders rücksichtswürdigen Fällen vor." 70 Z. G 1841-1855, 18/65/81. 71 Reichsgesetzblatt Nr. 142/1867. 586 78