Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 8 (1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 358)
- Language
- German
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fremder Völker und fremder Heiliger gebrauchten, wovon es zahlreiche Belege an den Namen vieler hervorragender Mitglieder der jüdischen Nation gebe. Dadurch sei es auch begreiflich und erklärlich, daß sie nach der Entstehung des Christentums begonnen hätten, auch einzelne Namen von christlichen Heiligen, wie Johann, Peter, Thaddäus u. a. zu gebrauchen, die für sie den gleichen Wert gehabt und bei ihnen das gleiche Ansehen genossen hätten wie die alten biblischen Namen. So sei es auch noch bis jetzt. Darum sei in der Tatsache, daß ein Jude irgendeinen christlichen Namen als seinen Vornamen gebrauche oder gebrauchen werde, keinerlei Mißachtung oder Profanation des Andenkens des betreffenden Heiligen zu erblicken. Landau habe deshalb kein Verzeichnis von Namen nach den vom Gubernium gestellten Bedingungen abgefaßt, da er von seinem Standpunkte aus eine solche Zusammenstellung für unmöglich erachtet habe. Landaus Gutachten, das durch Vermittlung der Prager jüdischen Vorsteher und des Prager Magistrates dem Gubernium übermittelt wurde, fand daselbst vollständige Ablehnung. Entscheidend hiefür war insbesondere die Behauptung Landaus, daß den Juden der Gebrauch aller christlichen Namen, den Namen Jesu nicht ausgenommen, gestattet werden könnte. Auch wirkte es unliebsam, daß Landau das verlangte Verzeichnis deutscher, auf dem alten Testamente basierender Namen oder solcher Namen, die irgendeine Bedeutung beinhalten, nicht beigestellt hatte. Landau wurde daher durch Vermittlung des Magistrates34 aufgefordert, seiner Verpflichtung nachzukommen und dem Gubernium das verlangte Verzeichnis zu übersenden, gleichzeitig sich über jenes Verzeichnis zu äußern, das die Prager jüdischen Vorsteher aufgestellt und dem Gubernium am 12. Juni 1832 zugesendet hatten.35 Mit der Ausfertigung des Namensverzeichnisses entsprachen die Prager jüdischen Vorsteher der Anordnung des Guberniums vom 30. März 1832.36 In dem begleitenden Gutachten, das sie dem Verzeichnisse anschlössen , sprachen sie sich über einzelne Probleme aus, die ihnen bei der Zusammenstellung des Verzeichnisses begegnet waren, und machten auf manche Fehler und Mängel des alten Verzeichnisses vom 12. November 1787 aufmerksam. Sie verwiesen z. B. darauf, daß in das Verzeichnis der Name Agnes aufgenommen wurde, ohne Rücksicht darauf, daß er heidnischen Ursprungs sei und die Etymologen seine Bedeutung nicht erklären könnten. Ähnlich sei in das Verzeichnis der Name des heiligen Paul aufgenommen worden, der sich vor der Taufe Saul genannt habe, während der biblische Name Saul ausgelassen worden sei. Es sei auch schwer zu erklären, warum den Juden der weibliche Name Nikolaja bewilligt und der männliche Name Nikolaus abgelehnt wurde. Ähnlich verhalte es sich mit dem männlichen Namen Angelus, der gestattet 49 357