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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 356

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 356)
Language
German
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IRI
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mann: „Um jedoch alles irgend zulässige zu gestatten, wäre hohen Orts für die Juden auf die höchste Ermächtigung anzutragen, alle jene deutsche Vornamen führen zu dürfen, welche entweder in sich einen Sinn tragen, oder wenn gleich auch Namen christlicher Heiligen, doch auch schon vor dem Christenthume den Juden eigen waren: deren Verzeichnis dann um hohe Genehmigung eingesendet werden würde." Die Beratung des Guberniums genehmigte den Hartmannschen Vorschlag nur mit Stimmenmehrheit und mit dem Beisatze, daß allsogleich mit den Arbeiten zur Abfassung eines neuen Verzeichnisses der jüdischen Namen begonnen werden solle. Vier Gubernialräte beantragten eine andere Lösung. Während Kronenfels empfahl, das jüdische Gesuch ganz abzuweisen, sprachen sich seine Kollegen Breinl und Pöting dafür aus, den Juden durchaus zu willfahren. Einen konservativen Standpunkt nahm der Baron Margelik ein, nämlich, daß den Juden nur die alten biblischen Namen gestattet werden sollen. Das Ergebnis der Beratung war, daß am 30. März 1832 eine Zuschrift des Guberniums an den Prager Magistrat konzipiert wurde, welch letzterem aufgetragen wurde, den Prager jüdischen Vorstehern zu verordnen, daß sie im Einverständnisse mit den jüdischen Oberjuristen ein Verzeichnis solcher deutscher Namen aufstellen sollen, die in sich irgendeinen Sinn enthalten oder irgendeine Bedeutung haben; sollten dies aber auch Namen christlicher Heiliger sein, wäre durch Belegstellen aus dem alten Testamente nachzuweisen, daß sie auch für die Juden einen Wert haben. Der Magistrat verhielt sich nach den Anordnungen des Guberniums und gab die Gubernialverordnung den Prager jüdischen Vorstehern und dem jüdischen Oberjuristen Landau32 bekannt, die alsbald begannen, an ihren Gutachten und den Verzeichnissen geeigneter deutscher Namen zu arbeiten. Der Oberjurist Landau war mit seinem Gutachten schon am 7. Juli fertig, an welchem Tage er es den jüdischen Vorstehern übergab. Es war unvollständig, da es kein Verzeichnis enthielt und sich bloß über einige Namen äußerte. Es ist dadurch bemerkenswert, daß es eine Auseinandersetzung darüber enthielt, auf welche Art die Juden bereits in den biblischen Zeiten ihre Personennamen gewählt hätten. So behauptete Landau nach dem alten Testamente, daß der Herr den ersten Menschen deshalb Adam genannt habe, weil er ihn aus Erde geformt habe (Adam Erde) und dessen Genossin Eva (Chava) darum, weil sie die Mutter aller kommenden Generationen werden sollte. Über die Art der Wahl der jüdischen Namen in biblischen Zeiten schrieb Landau Folgendes: „Wir finden sodann ferner, daß die ersten Menschengeschlechter und hernach die Patriarchen immer ihren Kindern bei der Geburt Namen beilegten, die auf eine veranlassende Ursache, Gelegenheit und dergleichen sich gründeten, so daß der gegebene Namen mit dem Worte, welches die 47 355

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