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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1936-01-01 · 8 (1936) · page 137

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
8 (1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 137)
Language
German
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IRI
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ten Kürschner unser Gemach, Zimmer, Kammere, Gewölber in der Zeit, wenn es ihnen gefällig, aufmachen und besuchen lassen sollen, welches doch weder in ihren Privilegien, noch in Euer Majestät Sentenz nicht zu finden ist. Der Ursachen halben wir arme solch Diktum nicht annehmen mögen. Denn es uns, so es da Gott für sei, dermaßen seinen Fortgang erreichen solle, müssen wir arme große Gefahr, ärglichen Nachteü und Schaden gewärtig sein. Und uns hierinnen auf die hohe Obrigkeit nach ordentlichen Rechten und Gebrauch, nämlich auf Euer Kais. Majestät Appellations Räte auf Prager Schloß berufen und die Gebühr zur Appellation, nämlich dreißig Thaler einem ehrbaren Rat erlegt. Und dieweil denn, allergnädigster Kaiser und Herr, wir arme Euer kais. Majestät obberührte Sentenz, unserem einfältigen Verstände nach, allein dahin erstrecket, daß wir in derselben Kürschner habenden Freiheiten und Privilegien in ihr Handwerk gar kein Eingriff noch Irrung tun sollen, und ihre Privilegien auf nichts anderes noch mehreres lautet, allein daß niemand aufgeliederte rauhe Waren, auch keine genähte Pelzwerk, Futter hieher führen noch verkaufen darf, allein in freien Jahrmärkten, so wollen doch über das ernennte Kürschner indeme ferner vielmehr (als in derselben Privilegien und Euer Mtt. ergangene Sentenz, begriffen und in sich hält) bei neben mit einziehen.Nämlich indeme, daß wir arme noch niemand weder überzogene mit Forstad, Harres, Barchend, Schamler und andere ungefütterte Kleider mit Rauchwerk nicht verkaufen, noch auf den Kauf machen sollen lassen, noch Gewerbe damit zu treiben, da doch vielgedachte Kürschner solche überzogene und gefütterte Kleider von schaulen Mentlik und andere nie zu verkaufen in Kotzen und Kürschner Krämen, gehabt noch haben, wie denn meniglich bewußt. Wiewohl doch wir arme das untertänige erbitten, dass wir solche überzogene, untergefütterte Kleider, so wir auf den Kauf machen lassen, ihnen den Kürschnern, damit sie ihren Nutzen auch darbei haben mögen, zu unterfüttern zu stehen wollen lassen. Und dieweil denn, allergnädigste Kaiser und Herr, wir arme Juden auch Gottes Geschöpf seiend und unser arm Weib und Kind ernähren mögen, und doch kein Acker, Feld, noch Weingarten Bau, noch sonst keine bürgerliche Nahrung nicht haben, sondern uns dermaßen mit Kaufen und Verkaufen unterhalten müssen, so gelanget deshalbten an Euer Königl. Kaiserl. Majestät unser alleruntertänigste umb Gottes und seiner Barmherzigkeit Bitten, Euer Kais. Majestät geruhen und wollen gnädigst verordnen und befehlen, damit derselbig Euer Kais. Majestät ergangene Sentenz erläutert und erklärt mocht werden, auf daß wir arme in solchen überzogenen und mit Rauchwerk untergefütterten Kleidern, die wir auf den Kauf lassen machen, von gedacheten Kürschnern unbeschwert und unverhindert sein möchten. Um solche wollen wir Gott dem Allmächtigen treulich bitten, mit samt unser Weib und Kind, daß Gott für Eure Kais. Majestät lang Leben, fröhliche und glückselige Regierung verleihen und geben wolle. Tun uns arme ganz verlassene Juden E. Kais. Mtt. zu gnädigsten Schutz demütigst durch Gott befehlen. Euer röm. Kais. Majestät untertänigste gehorsamste Aelteste Juden anstatt der Gemein Jüdischheit zu Prag. beilagb in. (Zu Seite 64.) st. m. J—4/51 im AMI. Kaiser Rudolf II. erlaubt den Prager Juden Handel und Gewerbe, (22. Oktober 1580.) Jak jsou opfct suplikace jeho milosti Öimske'mu cisafi a Uherskemu a Ceskemu etc., Kräli etc. Panu na§emu nejmüostivej§hnu, vSecka obec zidovska Praäska ze strany jim cinfcn^ch pfekäzek v prodejich a handlech jejich po sprävä poctiv^ch 136 80

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