Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 375)
- Language
- German
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und Rabbinate in Böhmen (Wien 1852, 416 SS.). Auf dieses Buch wurde ich dankenswerter Weise von dem Bibliothekar der Prager israel. Kultusgemeinde Dr. Tob. Jakobovits hingewiesen. Meine Schilderung stützt sich natürlich in erster Linie auf die amtlichen Akten und Protokolle. — Guths offiziellen Antrag einer Ordnung v. 4. XI. 1850 siehe bei Kohn S. 14—40. Zu Mitgliedern des siebengliedrigen Ausschusses wurden in der Sitzung vom 16. XII. 1850 gewählt: Landau, Kämpf, Pick, Bondi, Elbogen, Bischitzky und Rappaport. Den Beschluß dieses Ausschusses siehe bei Kohn S. 56—69. Das ausführliche Beratungsprotokoll ab 14. I. 1851 vgl. bei Kohn S. 75 ff. Den Schlußantrag der Konferenz s. bei Kohn S. 367-382. 20 Ausführliches Gutachten Mecserys an das Kultusministerium vom 11. III. 1851 in 18/1/5. 21 Thun an Mecsery 23. IV. 1850 ebenda; hier erliegen auch die Relationen der Prager und Egerer Kreisregierung. 22 Genauer ließe sich wohl das Schicksal der Prager Entwürfe in Wien aus den Amtsakten des ehem. Kultusministeriums in Wien beleuchten, wo sich wohl auch das Gutachten Mecserys im Original samt sämtlichen Beilagen befand. Es ist mir jedoch nicht gelungen, diese Akten aus Wien zu erlangen — laut Mitteilung des Bundesamtes für Unterricht v. 21. V. 1935, ZI. 1169/Pr.—34 waren sie nicht aufzufinden und dürften teilweise skartiert worden sein. 23 Kirchenberger an den Kaiser 16. V. 1852 in 18/1/5. 24 Ebenda. 25 Vgl. das gedruckte Beratungsprotokoll vom Jahre 1862: Verhandlungen der am 24. bis 27. November 1862 in Prag versammelten Vertreter der israelitischen Kultusgemeinden Böhmens über den Entwurf einer Kultusordnung (Prag 1863, S. 218). 26 Vgl. Stein Aug., Dr.: „O zidovsk£ obci vCechäch" (= „Die Judengemeinde in Böhmen", Ceskozid. Kalendaf VII. 1887/88, S. 131-165). Dr. Jos. talud: „Zäkonna ustanoveni ohlednS 2idü v Rakousku od r. 1867" (= „Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Juden in Österreich seit d. J. 1867", ebenda II, 1882/83, S. 96-104). Bezüglich der Judenschulen in Böhmen vgl. Kraus J. B.: „N&mecko-zidovsk6 skoly vCechach" „Deutsch-jüdische Schulen in Böhmen", ebenda, II, 1882/83, S. 117—125). Die Daten über die jüdischen Kultusgemeinden in Böhmen im „Schematismus der israel. Cultus-Gemeinden in der oesterr. Monarchie" (Herausgeber: Schriftleitung der „Neuzeit", Wien 1869) sind unvollständig und unverläßlich. 27 Stein A.9 Dr.: „O zidovsk6 näbozensk6 obci die osnovy novelio zäkona" (= „Die jüdische Kultusgemeinde nach dem neuen Gesetzentwurf", 1. c. XXV, 1905/6, S. 76-85). Es ist dies eine Analyse des Gesetzes vom 21. III. 1890, Nr. 57 RGBL, demzufolge damals 197 jüdische Kultusgemeinden für 94.479 Juden des Landes errichtet wurden, zu denen im Jahre 1897 weitere 10 hinzukamen, so daß es damals insgesamt in Böhmen 207 Kultusgemeinden gab. Der Autor beklagt die unwürdige Kumulierung der Funktionen eines Rabbiners, Kantors, Thoravorlesers, Schochets und Synagogendieners, beklagt die geringe Besoldung und unwürdige Stellung der Rabbiner, ihre Abhängigkeit von den Gemeindemitgliedern, ihre mindere Qualifikation, den Mangel an Achtung und Selbstbewußtsein — also lauter Klagen, die bereits im Jahre 1850 laut geworden sind. 373