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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 254

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 254)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3142-2647489
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Arten der Steuer. Neben den von Lazansky vorgeschlagenen Steuern: Vermögenssteuer und Kopfsteuer als Verzehrungssteuerreluition — taucht der Gedanke an andere auf: an eine Lichterzündsteuer, wie sie in Galizien eingehoben wird, an eine Koscherfleischabgabe. Die Finanz- und Kommerzhofstelle stellt die Kopfsteuer als Ersatz der Verzehrungssteuer in die erste Linie, die Vermögenssteuer dient zur Deckung desjenigen, was noch an der Gesamtsumme fehlt, die Lichtersteuer soll die Rückstände bezahlen. Rottenhan will die von ihm verlangten 200.000 fl. Jahressteuer durch 50.000 fl. Familiensteuer, eine eben so hohe Koscherfleischabgabe nach galizischem Muster und endlich durch eine bloß auf das fassionierte Einkommen gelegte Steuer von 100.000 fl. einbringen, dies vielleicht der steuerpolitisch wertvollste Vorschlag. Die Abzahlung der Rückstände bewirkt auch er durch die Besteuerung der Sabbatlichter. Die Verzehrungssteuer wurde abgelehnt, denn sie versprach bei der Lebensweise der Landjuden nur geringen Ertrag (s. o.) und auch in Prag nicht viel, wenn auch aus einem anderen Grunde. Kollowrat sagt, die Juden seien nicht mehr so religiös wie vor dreißig Jahren und besuchten die christlichen Traiteurhäuser. Überdies hatte man ja gerade mit dieser Steuer, deren Einhebung eben so lästig wie schwierig war, recht üble Erfahrungen gemacht. Auch bei der „Zusammentretung" wurde sie als uneinbringlich erklärt.78 Für die Lichtersteuer trat außer der Finanzstelle und Rottenhan besonders Zinzendorf ein, dem sie nicht wie den anderen bloß zur Begleichung der Rückstände, sondern als Haupteinnahme geeignet erschien. Gegen sie erklärte sich der Staatsrat Vogel, ferner Kollowrat, weil sie in Böhmen etwas ganz Neues wäre, und Lazansky. Bei der Konferenz vom 8. Mai wurde sie dem kaiserlichen Auftrage gemäß erörtert. Man erkannte, daß sie als Hauptsteuer in Böhmen unmöglich sei, da dann auf jede Familie 28 fl. 29 kr., also auf eine Kerze 14 kr. entfielen; denn auch die Reichen würden dann nur zwei Kerzen anzünden. Auch sei es — wie Lazansky bemerkte — nicht schicksam, auf eine Religionsübung eine so hohe Steuersumme zu legen. Die Beschränkung auf einen Teil der Steuersumme erklärte er gleichfalls für untunlich. So blieben denn nur Vermögens- und Kopfsteuer oder, wie sie nach Kollowrats Vorschlage benannt wurde, Schutzsteuer übrig. Im Staatsrate hatte Eger darauf aufmerksam gemacht, daß der Vorschlag Lazanskys sich von dem der Hofstelle dadurch unterscheide, daß jener die Vermögens-, dieser die nach dem Einkommen berechnete Kopfsteuer in erster Linie stelle. Er fürchtet, „die listigen Juden" 251

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