Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 198)
- Language
- German
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nehmbl. 50 Rthl., zu bezahlen, die Judin aber die vbrige 50 Rthl. bey H. Jacob Andtersohn einzufordern schuldtig sey. Actum in consilio Commot. den 11. Februarij a. 1653. Aus dem Ratsprotokollbuche von 1648—1657, S. 170v, 181. 154. 1652 November 22. Der Rat zu Komotau verlangt von Abraham Lang als Nachweis einer Forderung beglaubigte Abschriften aus dem Kaadner Amtsbuch. Beschaidt: Dem Juden Abraham Lang anstadt seiner Mutter Bela von Prießen von e. e. Rath zum Beschaidt ertheilt, er solte seiner praetendirten Schuldt halber wieder Gregor Webern ein authentische Abschrifft derer in der konig. Stadt Cadan Ambtbuch fol. 120 zu befindten angeführten zwey Schuldtposten bey e. e. Rath alhier, vndtern welchen Jahr vndtDato solcheObligationes außgefertiget, fürzeigen vndt niederlegen, nach deren Ersehung derselbe weitern Beschaidtß zu gewartten haben soll. Datum Burgermeisterambt H. Georg Krahlenß den 22. 9br. a. 1652. Aus dem Ratsprotokollbuche von 1648—1657, S. 171. 155. 1653 Feber 4.-1657 August 21. Der Rat zu Komotau erläßt Bescheide in Angelegenheit von Schuldforderungen der Jüdin Schmayin gegen Lorentz Schwan. Der Schmayin Judin mit H. Lor. Schwan wegen 75 Sch. ohne Vorbewußt e. e. Raths vorgeliehener Schuldt wirdt von e. e. Rath zum Bescheidt ertheilt: Weilen H. Lorentz Schwan die bißhero angeloffene Interesse, alß 13 Sch. 1 Orth, anitzo pahr wie auch 25 Sch. an Capitall von dato vnder den nechsten 6 Wochen zu erlegen erbottig, also laßet eß auch e. e. Rath billich darbey verbleiben. Betreffend aber die hinderstellige 50 Sch., weilen solche Geldter bei dießen Kriegszeiten nicht auf einmahl geliehen vndt auf die kay. Soldateska gewendet, soll Jüdin Schmain dieselbe noch auf ein Jahr gegen den geziemendten christlichen Interessen zu gestundten schuldtig sein. Actum in consil. Commot. den 4. Febr. a. 1653. 195