Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 183)
- Language
- German
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befindet, dahero solche richtig vnd glaubhafft zu halten, furß andere, obwohl in dero vom Juden vorgezeigten Obligation des Hoyers Pettschafft zwart aufgetrucket, aber mit seines Sohns Handt, wie es sein soll, nicht, sondern mit eins andern Handt, darzu nurt auf den vierten Theil eines Bogen, so doch y2 Bogen sein soll, beschrieben, drittens dieß durch e. e. Raths der Stadt Görckau vnd des Richters zu Polet Zeugnuß darzukommet, daß obgenanter Jud in andere Wege sonst mit falschen Schuldtbrieffen vmbgangen vnd deßen vberzeuget, zum vierten sein, des Judens, hierinnen vorgeschuzter Beweiß, ihne zu entschuldigen, nicht richtig noch gnungsamb, alß ist dieser Jud hierdurch in die Straff eines öffentlichen falsarij gefallen, derentwegen er nicht allein der ganzen Schuld verlustiget, sondern auch in der hohen Obrigkeit ernstliche Straff vermöge Stadtrechte O 6 hiermit condemnirt wirdt von rechtswegen. Decretum in senatu rei p. Com. 1. Sept. 1626. In diesen Abschied hat H. Haubtmann consentiret vnd denselben approbiret den 11. 7br. 1626. Aus dem Komotauer Ratsprotokollbuche von 1625—1627, S. 75—76 und 114—114v. 132. 1626 August 28. Der Rat zu Komotau fordert wegen vermuteter Unterschriftsfälschung den jüdischen Gläubiger wie die christlichen Schuldner auf, Beweise vorzulegen. Den 28. Augusti 1626. Merten Töpffern vnd Michel Heckein als Hanßen Hegers des jungen Erben an einen vnd Schmey dem Juden am andern Theil zum Bescheid: Weilln sich Bedencken vnd Praesumptiones vber Hanßen Hegers absonderliche Handschrifften ereignen wollen, so soll Jude solche, daß sie richtig, von dato vber 14 Tage mit mehreren Zeugknuß zu attestiren schuldig, was aber die Hegerischen dawieder zu beweisen, ihnen gleichfalß zugelassen, dann ferners Bescheidts gewerttig sein. Aus dem Ratsprotokollbuche von 1625—1627, S. 113. 133. 1627 November 2. Eine Komotauer Witwe verpfändet zwei Mitbürgern einen Acker wegen einer Bürgschaft gegenüber einem Gör kauer Juden. Dienstag den 2. Nouembris 1627. Nachdem Hanß Schimmereugel vnd Paul Schöller Dischler für Catharina Merten Schusters nachgelaßen Wittib vmb 100 Sch. bey einem Juden zu Görckaw, Israel genant, sich 180