Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 163)
- Language
- German
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109. 1671 September 10 -1674 November 12. Der Rat an Jacob Aron zu Lichtenstadt: Empfang seines Schreibens vom 9. September; Hinweis auf den von der Schuldentraktationskommission ihm erteilten Bescheid. An Juden Aron zuer Liechtenstadt wegen seiner hier habenten Schueldtforderung: Ehrbarer vnndt bescheydtener lieber Jacob Aaron. Waß derselbe vntern 9. Septembris an vns schriefftlichen gelangen lassen, haben wier zue Recht empfangen. Belangent nun dessen Schuldt alhier, wierdt er vngezweifelt von der hochlöbl. Schueldtenßtractionscommission vber dero Abhandtlung eine außgefertigte Recognition in Handten haben, inhalt welcher zue sehen, waß bießhero darauff entrichtet sey vnndt wieviel derselbe, massen es eine so hohe Summam nit mehr betreffen thuet, alhier annoch zue fordtern habe. Mit Verbleibung etc. Desselben dienstwielliege Buergermeister vnndt Rath der Stadt Commothau. Commothau den 10. Septembris anno 1671. 109a. Der Rat an Heinrich Max Ungar, Rentschreiber zu Liebshausen; Zession der Forderung des Jakob Aron an ihn; Unmöglichkeit, jetzt zu bezahlen; alle auf die Schuld der Stadt bezüglichen Dokumente sind vorzulegen. An Herrn Heinrich Max Vngar Rendtschreiber zue Liepschausen wegen deß Juden Arons cedirter Schuldt: Edlvester vnndt wohlvornehmer großgünst. hochgeehrter Herr Rendtschreiber. Nebst hienwieder Entbiettung bereythwiellieger Dienste ist es nit ohne, daß wier dem hochfüerstl. sächs. Hofjuden zuer Lichtenstadt, Jacob Aron, mit einer solchen Schuldtpost behafftet seindt, welche wier auch inhalt hochlöbl. königl. Schuldtenstractationescommission zue st. Georgy vnndt st. Gally zue bezahlen schueldtig, auch nach Mögliegkeit abzuestatten begiehrig, welche nun dem Herren von ihme vermöge beygelegter Cessionscopia anstat seiner zue erheben cedirt vnndt abgetretten wordten. Daß aber solche zue bestiembten Termin ohne Vncosten liefern solten, ist dergleichen von vnßern größern churfürstl. Creditoren niemahlen begehrt, vielweniger ihme Juden bießhero dergestaldt abgeführet, sondtern auff Vnkosten abgeholt vnndt, da solche Geldter alsobaldten in tempore nit behandten sein können, von ihme gleich andern chriestlichen Creditoren in Gedult gestandten wordten, wie dann dato etliche mit ihren verstrichenen st. Georgytermin in Gedult stehen. Alß wierdt der H. ebensfahlß gleich andern zuer Zeit, da daß Geldt in continenti nit beyhändtig, 160