Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 133)
- Language
- German
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75. 1642 Oktober 11. Der Rat an die Kreishauptleute: Hinweis auf die große Schädigung der Stadt durch die Feuersbrunst vom 20. September. Lazar Aron möge ebenso wie die anderen Gläubiger einen Nachlaß an seiner Forderung zugestehen. An die Herrn Crayßhaubtleuthe wegen Lazaris Aaronis Juden von Lichtenstatt ittem die Insinuation deß newen Obzeigs: Wohlgebohrner Herr Herr, wohledler gestrenger Ritter, vnnßer gebiettende Herren. Ewer Gn. vnnd Gestr. verbleiben vnßere beraithwillige Dienste zuesamb Wüntschung beliebenden Contentaments beharrlich beuohr. Daß Ewer Gn. vnnd Gestr. jüngst vorgangenen zue Beaugenscheinung vndt Obzeigung hiessigen den 20. Sept. zue Nachts ergangenen Fewerschadenß (tytul) Herrn Wenzeln Zukhern von Tamffeldt vnndt Christoffen Liebenauern von Liebenaw auf vnßer Ansuchung deputirt, thun gegen Ewer Gnad. vnd Gestr. wier sich dienstl. vnndt fleißig bedankhen vnnd hierbey den newen Obzeigbrieff deroselben obliegender Schuldigkheit nach insinuiren. Nebenst dießem Euer Gn. vnd Gestr. aduertiren, wie daß wier nach beweglicher Verleßung Ihr kays. Mayt. allergnädigsten Ihr Excell. vnd Gn. der königl. Statthalter gnädigsten schrifftlichen Verordnungen sowohl auch Ihr Gn. vnndt Gestr. an vnnß ergangenen Ermahnungsschreiben, Lazarum Aaron fürstl. sachsischen Hoffjuden zue Lichtenstatt concernirende, darauß den behaubten Innhaidt wohl verstanden. Nunn seindt wier keinesweeges vmbständig derer Schuldt, so wir ermelten H. Lazari Aaron nebenst sich belauffenen Interessen schuldig verbleiben thuen. Weillen dann er Herr Lazarus Aaron selbige Schuldtsumm von den Behrischen Erben vmb ein Schlechtes (darvon Ihr kay. Mayt. in der Claglibell khein Meldung beschehen) an sich erhandlet, auf welches Capital die vnruhige Kriegesjahr hero die Interessen sich geheuffet vnndt vor bedrengter Gemein nicht abgetragen werden mögen, itzo nun durch ergangene Fewersflammen (massen inclusive auß dem Obzeig zue ersehen) bey dießer Statt die vornehmbsten Membra vnndt Haubtstückhe, alß der Statt Nieder Thurm, Spittalkürch, eine Mühl, Badtstuben vnndt Schlachthoff, im Rauch erbärmlich aufgangen, dahero bey erschöpffter Gemain kheine Mittl obhanden, dieselbe itzo oder künfftig zue repariren v. hienwieder auß der Aschen zue erheben > derowegen gelanget an Ewer Gn. vnndt Gestr. vnnser dienstl. Bieten > dieselbe geruhen, vnnßern sothannen hochkhumerlichen Zuestanndt reyfflich beherzigen vndt den H. Lazarum Aaron dahin vermögen, daß er nach ordentlicher Berechnung an den in kriegsunruhigen Zeitten auffgelauffenen Interessen (gestaldtsamb andere H. Creditores solches vorher- 130