Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 115)
- Language
- German
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sonders günstiger Herr v. Freundt. Deßen Schreiben von 29. May ist vnnß den 1. Juny zue Recht eingehendigt worden, warauß, daß wier denen Herren waß von Interessen abführen solten, vernomben vndt wolten demselben von Herzen gerne iezo bey diesen Pothen waß von Geldt mitgeschicket haben, so ist aber, Gott weiß es, ganz keine Mögligkeit. Haben auch derowegen den Pothen diese Tag hero auffgehalten, in Meinung, do wier mit waß auffkomben möchten, daß wier demselben solcheß mitschicken könden. Weiln es aber ganz keine Mögligkeit (inndeme vnder der Burgerschafft eine dermasen grose Armuthey, daß von ihnen nichts zue erzwingen), so haben wier dem allso wieder forthlauffen, ihme auch daß Pothenlohn vnd Wardtgeldt endrichten laßen. Bitten derowegen ganz dienstlichen, der Herr wolle deßhalber, daz wir Ihme izo nicht willfahren können, keinen Vngefallen zue haben, sondern sich nachmals großgünstig gedulden. Wir seindt erböttig, sobaldt nur möglichen vnd waß auffzuebringen sein wirdt, mit Dank zue endrichten. Welcheß demselben wier zur begehrten Andwordt nebenst Empfehlung göttlicher Gnaden vns allerseits nicht vorhalten wollen. Dattum den 4. Juny 1638. — Dem ehrnuest v. wohlgeachten H. Lasaro von Aron Jueden zur Lichtenstadt. 56d. Ersuchen, der Bitte des Johann Singer, Verwalters des Alaunbergwerks bei Komotau, stattzugeben. An Lasarum Aron: Vnsere freundtwillige Dienste sambt Wünschung von dem allmechtigen Gott alles gueten Wohlergehens beuor. Ehrnuest vnd wohlgeachter insonders günstiger H. Lasarus. Waß an vnß H. Johann Singer, Verwalther des Allaunbergwergks bey Commothau, vnser Mittburger, gelangen laßen vnd an demselben intercedendo zue schreiben bitten thuet, daß geben wier Ihme auß dem Beyschlueß mit mehrem zu uernehmen. Wannen wier dann ihme sein Bitten vnd Begehren füglichen nicht abschlagen wollen, allß ist an dem H. vnser dienstfrdl. Intercediren vnd Bitten, der H. wolle vnß die Freundschafft erwaisen vnd bey gedachten H. Singer die benimbten 200 Sch. seinen Begehren nach auf landbreuchliche Verzinßung stehen laßen, welches er dann wirdt danckbar erkennen. Vnd wier seindt es auch sonsten vmb demselben aller Mügligkeit nach zue beschulden erböttig, darnebenst vnß allerseits der gottlichen Obacht empfehlendt. Datum 26. Juny 1638. 112