Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 104)
- Language
- German
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mahnet oder angefochten werdten. Daferne auch etwan nach Schuldtverschreibung hinder mir, meinen Erben vnndt Erbnehmen auff viel oder wenig sich befindten möchten, da mir doch von keiner bewust, also sollen solche ganz todt krafftloß vnndt nichtsguldig sein, auch weeder geistlich noch weldtliche Recht mir, meinem Erben vnndt Erbnehmen hierüber keine Hülff nach Schuz leisten. Zue Bekrefftigung dessen ist diese meine Bekandtnuß auff Begehren Christina Paul Müßlin vmb die Gebühr in daß Gerichtsbuch einverleibet vnndt eine Abschrifft erteulet, darundter sich gemelder Juedt mit eigener Handt vnderschrieben. Denn 11. Augusti 1636. 48a. Denn 12. Augusti 1636 ist Isaae Eißwig der Eitere, Juedt, anjezo zue Caaden, in ordentlicher Gerichtstell vorkommen vnndt klagent vorbracht, wie daß ihme Paul Schmieder 50 Sch. m. wegen seines Bruedern Simon Schmieder seel. zu bezahlen schuldig sey wordten, ist es dahin gemittelt wordten, daß Beklagter gerichtlichen hat angelobet, daß er will denn Kläger auff künfftig Michaeli 30 Sch., welche er den Juedten bey denn Hannß Friederich vbergeben vnndt auff Weynachten dieses instehen/den/ Jahres 10 Sch. vnndt denn Hindterrest auff Manfaßnacht dieses 1637. Jahrs wieder 10 Sch. beim Gerichten niederlegen, daß also die obengemelde 50 Sch. in dennen gemeiden Fristen vergnügt vnndt bezahlet werdte. Aus dem Gerichtsbuche von 1635—1636, S. 40 v, 50 und 51. 49. 1636 April 23 und Juni 25. Samuel von Görkau trifft Vereinbarungen mit einem Schuldner. Heut dato denn 23. Apprill ist inn ordentlicher Gerichtsstell vorkommen Samuel Juedt vonn Georgkaw vnndt dem Gregor Weber, Sadtler vnndt Burger alhier, beklagt vnndt vorgenomen wegen 70 Sch. m., so Beklagter ihme ist schuldig wordten vermög bey sich habenden Schuldtverdrag, so datiret an Tag Jacobi deß 1635. Jahrs denn 25 July, hat terminweiß zahlen sollen wie volgedt: alßbalt zum ersten Termin 10 Sch. vnndt alle Virtteljahr zue 10 Sch. bieß zur Vergnügung deren obengemelden 70 Sch., daran ist denn 28. Apprill dieses instehenden Jahrs bey Gerichten der erste Termin 10 Sch. abgeleget, sindt also nach 3 Termin versessen, jeeden zue 10 Sch., thut 30 Sch., sindt auff der Gerichten Vnderhandtlung also verglichen, daß Beklagter Gregor Weber 101