Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 102)
- Language
- German
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nebenst denn gebräuchlichen judischen Zinßen mit Tanck ohne ferneren Verzugk vnndt Außflucht bezahlen. Zue beßener Versicherheit ist solcher Verdrag auff der Klägerin Begehren bey dennen Gerichten registriret. Actum ut supra. Diese Sach ist wegen der Zinß strittig. Aus dem Gerichtsbuche von 1635—1637, S. 21v—27. 47. 1636 Feber 4 -1637 Juni 16. Juden von Görkau treffen Vereinbarungen mit ihren Schuldnern und kündigen Pfänder auf. Denn 4. February 1636 hat Georg Stadtlers Weib gerichtlichen angelobet, daß sie will denn jungen Joseph Jueden von Georgaw 8 Rtthl. 18 Kr. vnndt 1 reinischen Goldtgulden gestendige Schuldt, welche sie ihme ist vor Kramwahren schuldig wordten, in 8 Tagen 3 Rtthl. 18 Kr. vnndt denn reinischen Goldtgulden bey Gerichten niederlegen vnndt denn Hinderstandt 5 Rtthl. auff nechtskünfftige Ostern dieß instehenden Jahrs. In Nichthaltung eines oder deß andtern Termins soll sie in Gehorsamb gehen vnndt nicht eher rauß, der Juedt sey dann in der Ganz bezahlet. Actum ut supra. 47a. Denn 31. Marty 1636 thut der kleine Joseph Juedt von Georgkaw denn Georg Stadtler Weber sein bey ihm vorpfendes Pfandt an Kleidung an —vndt aufkündigen, solch Pfandt in 14 Tagen zue lößen. Actum ut supra. 47b. Denn 12. 9bris 1636 thut der kleine Joseph Juedt von Georgkaw dem Matthes Loßer sein Pfandt, welches er bey ihm stehent hat, gerichtlichen auffkünttigen, solches in 14 Tagen vermög der Recht außzueloßen. 47c. Heit dato den 20. dito (Februari) 1637 gelobet Maria, der Huderin Tochter, in Gerichten an mit Handt vndt Mündt, in vier Wochen den alten Rest auf Rechnung richtigzumachen den kleineren Juden Josepff von Görgkaw ohne alle Gefeher oder in Arrest zu gehen. 99