Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 74)
- Language
- German
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verhalten, das Hannß Grüner ein Pohantsch neben seinem Gesellen Jacoffen Schwaner von Ockerein einen zur Herrschafft Wodiehrad angehörigen Juden vffm Lande vnd Straßen angegriffen, den mit einer Kracz vnd Zaunpfal zu Boden vnd tödtlich geschlagen, er gehörter Pohantsch alles, was der Jud bei sich gehabt, genommen vnd dauongetragen, darüber er dann vber solichen enttragenen Diebstücken ergriffen, zu gefencklicher Verhafftung eingezogen worden, sowol an peinlicher Frage vermöge beiliegender Vrgicht sub A. fernere Diebstücke vnd Vbelthaten bekannt, gleichwol hernach als ausm Ampt allhier an die von ihme angedeuten örter vnd derselben Gerichte wegen seines Vattern, so er entleibet haben soll, item wegen des Simons von Zwickaw, der mit ihme zwene Botten erschlagen sollen, sich also nicht erfunden vnd ihme gehörten Simon, wie er vorgestellet würde, wiederruffen vnd fürgewendet, er hette ihn derenthalben damit bezüchtiget, das er Simon ihn den Gruner hett herein ins Land zu Behem gefüret, vordinget vnd also durch diese Mittel zu dem Vnfall gebracht, ohne das der Gefangene nicht weiß, was Originis vnd von welchen Eltern er geboren, sei mehrerteils von Kindheit an bei den Huttieuten aufferzogen worden. Darauff dann auff soliche Vrgicht vnd Verlauff der Sachen wir mit vorgeschücztem E. Gd. vnd Herrligk. Reseruat ein Vrtel sub B. gefeilet. Demnach vnser gehorsamist Bitten, dieselben geruhen, solich Vrtel vmb die Gebier zu recognosciren vnd vns in Rechten zu bescheiden, ob gegen dem Vbelthäter soliche zuerkannte Straff oder ein andere zu exequiren. Hierinnen zu E. Gd. vnd Herrligk. Resolution wir vns demüttigist empfehlen. Dato den 14. Juny des 1600. Jhares. Aus dem ZJrteilsbuche von 1595—1626, S. 62 und 64; aus dem Kammerberichtsbuche von 1599—1600, S. 234v; aus dem Bändchen „Apostoli" von 1596-1623, S. 6. 12. 1600 Mai 20. Pfändung von Komotauern durch den Teplitzer Juden Calmus oder Nathan. .. .Wan dann, genedige Herren, die Schuldt vnndt Haubtsumma von einem Juden mit Nahmen Calmus sonst Nathan herruret, der zuwieder der Landsordnung zwene Commothauische Vnderthane Dauidt Debern vnd Hansen Friederich sonsten Duxer ohne Vorwissen vndt Consens des Ambts darein gefurt, hernach von dem Raht zu Teplitz gehörter Jud an den Rath zu Commothaw eines vnd anderes Kummerschreiben ausgebracht, welches an die Herrschafft oder Ambt desselben beschehen sollen, also, der erste Arrest, damit Niclas Thiel sonsten 71