Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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8. Morde, Beraubungen, Schlägereien, Betrügereien, Schmähungen. In unseren Akten sind drei Fälle von Mord, verübt an Juden, verzeichnet . Auf die Ermordung des Juden Jacob aus Eidlitz beziehen sich mehrere Akten aus den Jahren 1597 bis 1598. Der Mord war auf der Landstraße durch zwei Täter verübt worden, einer von ihnen, Martin Ramskopf, war verhaftet und nach einem ein und ein halbes Jahr dauernden Prozeß zum Tode verurteilt worden. Aber das Urteil konnte nicht vollstreckt werden, da es Ramskopf gelang, aus dem Gefängnis zu entkommen: 1597 Jänner 28, April 15, September 26, Oktober 31, November 3 und 4, 1598 Juni 9, September 25 (Nr. 4—4 h). Der zweite Fall ereignete sich im Jahre 1600. Ein Jude der Herrschaft Wodierad (sein Name ist nicht angegeben) war auf der Straße von zwei Burschen ermordet und beraubt worden. Einer von ihnen, Hans Gruner, ein Hirte aus Greiz, war ergriffen worden. Das Urteil lautete auf Tod durch das Schwert (Nr. 11). Im Jahre 1608 kam es wiederum zu einem Mord an einem Juden. Auf offener Landstraße wurde Samson aus Eidlitz von Paul Melzer, einem Untertanen des Herrn Reichhard von Steinbach, überfallen und erschlagen. Auf die Klage der Kinder des Ermordeten wurde der Täter zum Tode durch das Schwert verurteilt (Nr. 15). Eine Klage wegen Straßenraubes brachte der Teplitzer Jude Wolff Kahn gegen den Komotauer Daniel Härtter im Jahre 1700 ein (Nr. 127). Es ist der einzige Fall, den unsere Akten melden. Mißhandlungen von Juden und gerichtliche Klagen derselben gegen ihre Angreifer werden einige Male in den Akten gemeldet (Nr. 58, 89, 104). Klagen von Juden gegen Fuhrleute, daß diese die anvertrauten Waren veruntreut hätten, finden sich in den Akten der Jahre 1637 und 1698 (Nr. 54, 124). Auf die Klage des Prager Juden Abraham Eydlitz gegen den sächsischen Fuhrmann Paul Ihle (Nr. 124) beziehen sich einige Dokumente, welche die Prozeßführung jener Zeit veranschaulichen. Der Kauf gestohlener Gegenstände durch Juden wird in den Akten dreimal erwähnt. In keinem einzigen Falle ist jedoch klar ersichtlich, daß die Juden von dem Diebstahl gewußt hatten (Nr. 7, 66, 125). Bemerkenswert ist, daß ein Jude in Eidlitz eine Diebin verhaften und ihr das gestohlene Gut abnehmen ließ (Nr. 125). Wegen Schmähung durch den Juden Wolff Lazarus aus Kassawitz erhob Dorothea Tillin am 22. Juli 1655 Klage bei Gericht, worauf der Beklagte Abbitte leistete (Nr. 89). Recht merkwürdig ist eine Erklärung, die Christof Raw vor Zeugen am 4. April 1618 im Bürgermeisteramte in Komotau abgab. Zwei Juden hätten von ihm eine Zahlung verlangt, die er verweigerte, worauf ihn die Juden „übel angelassen'4 hätten. Sollten die Juden nochmals solche Worte gegen ihn gebrauchen, werde 54