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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 465

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 465)
Language
German
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IRI
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die Bestätigung vorlegen, daß er die Naturalien zugestellt hatte, und er bürgte mit seinem ganzen Vermögen für die Fracht. Dagegen gebührte ihm ein Meilenzertifikat und ein vereinbarter Zuschlag pro Zentner und Meile von Seiten der Kontribuenten. Im Jahre 1804 hatten die Spedition Hermann Kantor und Simon Josl; sie bezogen pro Zentner und Meile 4 kr. Seit dem Jahre 1797 mußten die Juden unter einer Strafe von zwei Schock Groschen (2 fl. 20 kr.) von jedem Stück das Fleisch in dem neuerrichteten städtischen Schlachthof koschern. Vom Stück hatten sie der Stadt im vorhinein 6 kr. zu entrichten. Erwähnenswert ist, daß die Jitschiner Juden berechtigt waren, ihre Sitzplätze in der Synagoge tax verpfänden, zu veräußern und zu vermachen. Diese Sitzplätze führen den Namen „Schulsessel" oder „Synagogensitze". Bei einigen Gerichten — das Jitschiner Gericht gehörte dazu — wurden über diese Schulsessel eigene Bücher nach Art der Grundbücher geführt. Dies dauerte bis zum Jahre 1873; in diesem Jahre wurde mittels Erlaß des Oberlandesgerichtes vom 17. November, Z. 8780 civ. ihre Weiterführung eingestellt.8 In Jitschin stammt das diesbezügliche Buch, das sich erhalten hat, aus sehr später Zeit, vom Jahre 1853; die älteste Eintragung ist vom 21. September. Trotzdem lehren uns die Einträge, daß diese Einrichtung sehr alt war, denn bei einzelnen Sitzen wurde die alte und neue Nummer dieser Sessel angeführt. Die Synagoge selbst wurde vom Bezirksgericht in Jitschin laut Bescheid vom 12. August 1853, Z. 5634 mit 1000 fl. ö. W. bewertet. Die Sitze waren in Männer- und Frauensitze geteilt und beide Gruppen mit römischen Ziffern bezeichnet. Männersitze gab es insgesamt LXIX; davon gehörten der Jitschiner jüdischen Kultusgemeinde die Nr. V., VII., VIII., XXVIII., XXX., XXXI., XXXV. bis LXIX. Frauensitze gab es LH, davon gehörten der jüdischen Gemeinde die Nrn IV., XXIII bis LH. Der zwecks Selbsthilfe gegründeten jüdischen Krankenpflege- und Beerdigungs-Bruderschaft in Jitschin gehörten die Männersitze Nr. XIII. und XXVI. sowie der Frauensitz Nr. XXI. Das Bezirksgericht Jitschin bewertete im Jahre 1853 die einzelnen Sitze, vermutlich nach ihrem Range, folgendermaßen: Die Männersitze Nr. I bis XIV mit 23 fl. ö. W., Nr. XV bis XXV. mit 16 fl., Nr. XXVI bis XXXIV mit 12 fl., die restlichen mit 10 fl.; die Frauensitze Nr. I bis X, XII, XIII mit 20 fl., Nr. XI, XIV bis LH mit 14 fl. Wir fügen eine knappe Übersicht der Eigentümer der einzelnen Sitze an. 454

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