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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 291

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 291)
Language
German
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33 Hofdekret vom 26. Februar 1789, kundgemacht in Böhmen 12. März 1789. (Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph IL, ... ergangenen Verordnungen und Gesetze. Wien, Georg Moesle, 1790, Bd. XVIII, S. 513.) 34 Archiv d. Min. d. L, Galizien 1790, Julius 106, Nr. 5. - Hofdekret vom 28. Juli 1790, gedruckt bei Pf ibram, U. u. A., IL, 1., Nr. 258, nach Leopolds Gesetze, IL, 5. 35 Leopolds Hofdekret vom 25. Oktober 1790, kundgemacht in Böhmen den 14. November: Seine Majestät haben allermildest zu entschließen geruhet, daß zur besseren Verpflegung der Sträflinge denselben täglich warme Speisen gereichet, auch daß die hölzernen Pritschen mit Kotzen und Strohsack versehen werden sollen. (Gesetze Leopolds, Moesle, IL Bd. für d. J. 1790, Nr. 254, S. 142.) Doch schon am 8. November erfolgt eine Einschränkung. (Moesle G.L. Bd. IL, Nr. 270, S. 186.) Seine Majestät haben wegen Verköstigung der Kriminal-Sträflinge zu erklären geruhet, daß auch den wegen schwerer Verbrechen zu einer strengen Strafe verurtheilten Sträflingen täglich eine warme Suppe und nebst dieser auch dreimal in der Woche eine warme Speise von Hülsenfrüchten abgereichet werden solle". Doch ist ein Unterschied der Nahrung der verschiedenen Arten der Sträflinge zu machen und die Richter können im Urteile als Strafverschärfung für einzelne Tage Fasten bei Wasser und Brot aussprechen. 36 St. A. St. R. 2972, 790, den 17.7bris 1790. Circulandum. Vortrag d. v. b. ö. Kanzley vom 9. 7bris 1790. 37 Die Verordnung für Niederösterreich bei Pf ibram, U. u. A., IL/2. — Archiv d. Min. d. L, Index u. Protokolle, Galizien S. 524, October Nr. 21, -30. Okt.; - S. 643. - Dezember Nr. 17. 6. Dez. - Mähren S. 122, Oktober Nr. 22, 30. Okt. Die betreffenden Teile des I. u. d. P. von Böhmen sind verbrannt. Die Speisen für die jüdischen Gefangenen wurden von Verwandten oder Freunden beigestellt. 38 Archiv d. Min. d. L, IV. T., 1., Böhmen. - 39 ebendort. 40 Archivd. Min. d. L, IV. T., 1., Böhmen. Protocollum Commissionis Welches am 3. November 1790 in Betref des von der Prager Judenschaft höchsten Orts angebrachten Gesuchs um bei ferner weitern Ausübung ihrer Religions und anderweitigen Gebräuche belassen zu werden, aufgenommen wurde. 41 Die Unterschriften stimmen z. gr. Teile mit denen vom 6. Mai. Einige fehlen; neu hinzu gekommen sind: Isaac Ausch, Aaron Beer, Low Fischl, Moyßes Foges, Gabriel LÖwy, Jakob M. Jerusalem, Jon. E. Wehle, E. Wehly, David Löb Wiener, Josef K. Wiener. 42 Die Continuatio ist nicht unterschrieben. 43 An ein hochlöbliches k. k. Landesgubernium. Bericht der delegirten Kommission über das Hofeesuch der Prager Judenschaft 12. Xber 1790. 36429/3291 Sub 43. Archiv d. Min. d. L, IV. T., 91. Die durch Brand zerstörten Stellen sind dort, wo es sich um kleine, zweifellos auszufüllende Lücken handelt, nicht bezeichnet, sondern es ist der Text fortlaufend gegeben. Markus Samuel Eydlitz sagt aus, er habe den Oberrabbiner veranlaßt, die Versammlung zu berufen; den Antrag zur Verfassung des zweiten Memorials habe Lucka gestellt. Dr. Abraham Kisch weiß nur von einem Memorial und gibt an, der Rabbiner habe die Judenschaft aus eigenem Antrieb berufen. 2. Aussage des Samuel Lucka, Juda Auscha und Low Fischl: Wer das zweite Gesuch eingereichet habe, wüßten sie nicht mehr. 44 Vgl. dazu den Nachtrag. 45 Ein derartiger Fall beschäftigte den Staatsrat am 5. April und 2. Mai 1791. (St. A. St. R. 1332/1791 u. 1817.) Vortrag der böhm. Hofkanzlei, Nr. 4. Womit die Rathsprotokollen dieser Hofstelle vom 26. März vorgelegt werden, ad Nr. 650, Ref. Grf. Saurau: Die Prager Juden Beer Schosch und Moses Kremsier haben sich ohne Konsens verheiratet. Das Gubernium beantragt, sie außer Landes zu schaffen, die Kanzlei außerdem eine Geldstrafe. Im Staatsrate beantragt Eger, von einer weiteren Geldstrafe abzusehen, ebenso von der Außerlandschaffung, wenn die Schuldigen die Taxe nachzahlen. Da sich auch Jzdenczy und Reischach diesem Antrage anschließen, genehmigt ihn Erzhzg. Franz in Abwesenheit seines Vaters. 280

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