Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 282)
- Language
- German
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ANMERKUNGEN 1 Vgl. Singer, Zur Geschichte der Toleranzpatente usw., Jahrb. f. Gesch. d. Juden, Bd. V., S. 264ff. 2 J. A. von Riegger, geb. 13. Februar 1743, als Sohn des hochgelehrten und sehr angesehenen Paul Joseph Riegger (1705 bis 1775), studierte schon in jungen Jahren das Griechische und das Hebräische, erhielt schon als Achtzehnjähriger das Magisterium der Philosophie. Er lehrte die verschiedensten Fächer der Rechtswissenschaft: Kirchenrecht, Naturrecht, Staatsrecht, Völkerrecht, Strafrecht. Er entfaltete auch eine reiche literarische Tätigkeit. Er starb 1795. 3 Er war durch den Bankerott seines jüngeren Bruders, dem er nicht nur beträchtliche Summen vorgeschossen, sondern für den er auch Bürgschaft geleistet hatte, in Schwierigkeiten geraten. Infolgedessen mußte er auch in Prag den größten Teil seines Gehaltes Gläubigern überlassen. (Josef Wander von Grünwald: Die beiden Rieggers, Prag und Wien, 1798. S. 50 u. ff. Vgl. auch Kunitsch: Biographien merkwürdiger Männer der Österreichischen Monarchie, III. Bändchen,Wien, 1805, S. 133ff.) Wurzbach spricht von „Juden und Wucherern" mit denen Riegger infolge dieser Verhältnisse in Berührung kam. Weder W. v. G. noch K. erwähnen in diesem Zusammenhange Juden; doch ist der Sachlage nach die Bemerkung Wurzbachs möglicherweise richtig. Von einem Einflüsse dieser Erlebnisse auf Rieggers Gesinnung liegt kein Beweis vor. 4 Archiv der Geschichte und Statistik insbesondere von Böhmen. Dresden 1790. In der Waltherischen Hofbuchhandlung II. S. 296ff. Vierter Punkt. Sehr wertvoll für die Behandlung der Wirtschaftsgeschichte der Juden. 5 Die Protokolle liegen nicht vor, da sie von Wien nach Prag zurückgeschickt wurden (393). Der im Wiener Unterrichtsministerium erliegende Akt trägt die Nummer 343. Bericht des böhmischen Guberniums — Prag, den 6. Junius 1786 praes. 16. July 1786; weiter den Vermerk: ad num. 92 ex aug. 786. 6 S. S. 234. 7 In welchem der zahlreichen Gutachten Ezechiel Landaus sich dieser Ausspruch findet, konnte mir auch der hochgelehrte Bibliothekar der isr. Kultusgemeinde Wien R. R. Dr. Bernhard Wachstein nicht sagen, an den ich mich um Auskunft wandte. Doch verdanke ich ihm zur Sache folgendes: Im Kommentar zu Berachoth 286 gibt Landau die Erklärung zu einem Ausspruche des Rabbi Elieser. Dieser wollte die Kinder fern halten von higgajon, Logik, Sprachkunde, nicht an sich, sondern weil higgajon hautpsächlich für andere Wissenschaften geschaffen wurde und die Leute infolgedessen zu ihnen hingezogen werden. Und eine weitere Erklärung Raschis: Gemeint ist damit nur die Bibel im Gegensatze zu mündlicher Lehre. In der jetzigen Zeit ist es um so gefährlicher, weil die Leute, die nur die Bibel treiben, es nur um der Sprache willen tun, um sich das nötige Rüstzeug zu verschaffen. In der Approbation zum Werke Habachur des Elias Levita, Prag 1789, also nach der Erstattung des R.schen Gutachtens äußert sich Landau: Es ist richtig, daß ich schon gegeben habe die Haskomah: daß die Grammatik eine ungeheuer notwendige Sache ist, um korrekt zu beten und auch die Thora zu lesen. Es ist daher ratsam, daß die Bachurim sich gewöhnen sollen, sich eine halbe Stunde oder eine Stunde (täglich!) mit diesem Gegenstande zu beschäftigen, aber nicht mehr. Denn an Stelle des Krauts genießet lieber das Fleisch. Unsere Lehrer haben uns schon gewarnt und haben geschrieben: Laßt eure Kinder fern von higgajon. Rieggers Quelle für die von ihm wiedergegebene Äußerung Landaus läßt sich nur vermuten; vielleicht verdankt er sie dem Zensor Thirsch (s. u.), vielleicht Moses Wiener, dem bekannten Lehrer an der deutsch-jüdischen Schule zu Prag; auf diesen geht möglicherwiese auch die Darstellung des häuslichen Unterrichtes der Juden zurück. Die oben gegebenen Erklärungen Landaus weisen vielleicht auf eine gewisse Änderung, Milderung der Anschauungen des Oberrabbiners hin. 271