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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 161

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 161)
Language
German
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ANMERKUNGEN 1 Über die Unsauberkeit, die in den Gassen Prags und anderer Städte Böhmens im 17. Jahrhundert herrschte, vgl. Winter, Kulturni obraz öeskych m&st, Bd. II, S. 207; V. Schulz, Prispevky k dejinäm moru v zemich cesk^ch z let 1531 az 1746, Prag 1901, S. 53, 87. Im Jahre 1705 mußte die Jitschiner Gemeinde auch gegen die christliche Bewohnerschaft der Stadt einschreiten, die den Kehricht sogar auf dem Ringplatz ablagerte. Jircäk, Beiträge zur Geschichte der Jitschiner Juden im 17. und 18. Jhdt. (im hist. Jahrb. V, S. 144f.). 2 Ausführliches über die strengen Maßnahmen der Behörden siehe V. Prokes, Der Antisemitismus der Behörden und das Prager Ghetto in nachweißenbergischer Zeit (Hist. Jahrb. I, 1929, tschechische Ausgabe, S. 66ff.); Schulz, 1. c. S. 99ff. 3 ProkeS, 1. c. S. 83. - * Schulz, 1. c. S. 9. 5 Aus dem Dekrete der böhmischen Hofkanzlei vom 3. Jänner 1680, worin mitgeteilt wird, daß laut Bericht der Sanitätskommission in der Judenstadt einige verdächtige Erkrankungen vorkamen, an welchen sechs bis neun Personen gestorben seien, schließt Prokes, daß in diesem Jahre die Pest zuerst in der Judenstadt ausbrach. Ibid. S. 89 und S. 95, Anm. 6. 6 Prokes, 1. c. S. 48. -? Das Dreket ist leider nicht mehr vorhanden. 8 Die folgende Darstellung beruht auf Akten des Czernin'schen Archives in Neuhaus (Abt. VAJ), nämlich auf zwei Berichten der oben erwähnten kaiserlichen Kommission, einem Dekret der böhmischen Hofkanzlei und einem Bericht des Bürgermeisters und Stadtrates der Prager Altstadt. Es sind gleichzeitige Abschriften, die aller Wahrscheinlichkeit nach Graf Slawata, der der erwähnten Kommission angehörte, für sich hatte anfertigen lassen. Ob die Originale dieser Akten noch vorhanden sind, ist unbekannt. Weder im städtischen Archiv noch im Archiv des Ministeriums des Innern der Stadt Prag sind einschlägige Akten vorhanden. Den Inhalt des kaiserlichen Dekretes vom 23. März 1680 erwähnt V. Prokes, 1. c. S. 90, 91. 9 Es handelt sich hier um die am 9. März von der böhmischen Hofkanzlei herausgegebenen neuen Vorschriften für die Reduktion der Zahl der Bewohner des Prager Ghettos, wonach binnen drei Wochen dasselbe unter Todesstrafe verlassen mußte: 1. alle fremden Juden; 2. diejenigen, welche bereits ausgewiesen doch zurückgekehrt waren; 3. diejenigen, welche keine Kontribution bezahlten, schließlich die Hälfte der kleinen Steuerzahler. Es waren dies zusammen 337 Familien, mehr als ein Drittel der Bewohner des Ghettos. Prokes, 1. c. S. 90. 10 Vgl. unter S. 152 f. n Laut Verordnung der Sanitätskommission mußten die Prager Städte (auch die Judenstadt) je ein Lazaret für solche Kranke errichten, von denen man nicht wußte, ob sie an der Pest oder an einer anderen Krankheit leiden, welche Lazarete Probierhäuser genannt wurden. Vgl. Schulz, 1. c. S. 87. 12 Dieses Datum ist unrichtig, da die kaiserliche Resolution am 23. März publiziert wurde. 13 Schulz, 1. c. S. 99f. -14 Prokes, 1. c. S. 91 ff. - 15 Ibid. S. 92. 156

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