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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 148

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 148)
Language
German
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IRI
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schweigen, frembde Juden unter sich einnehmen, und omnis generis medicastris sich gebrauchen, wann sodann solche nichts ausrichten können, und die Patienten in der Kur verobsaumbet oder gar verdorben worden, so pflegen sie erst zu ihnen medicis, da sie in curando keine Ehr mehr einlegen können, umb Hilf zu rekurriren. Anbei auch dieses nicht zu praeteriren, daß unter denen Juden sowohl auf denen öffentlichen Gassen, als Privathäusern die Unsauberkeiten allzusehr überhand genomen und einen solchen Gestank verursachen, daß man in die Judenstadt zu gehen wohl einen Abschei tragen könne, indeme schon öfters geschehen, daß einige aus ihnen medicis, die dahin gegangen, ob nimium foetorem, ohne Kathar oder andere Krankheit nicht revertiret sein, und auch kein Wunder wäre, wann die Leut von solchen Unflat und Gestank mit verschiedenen Krankheuten überfallen oder durch die pestilentische Seuche infiziret würden. Über dieses seind die Apotheken in der Judenstadt mühselig versehen, und ihre Apotheker solche unerfahrne Leut, die da keine Medizin recht zuzurichten wissen, dahero auch ihre Medicamenta keinen rechten effectum haben können; bittet derowegen einzuraten, womit wegen der unter denen Juden befündlichen Agyrten und liederlichen Leuten eine Inquisition von der königl. Statthalterei angeordnet werden möchte. Ein löblicher akademischer Magistrat hat darauf die acta wiederumb mit kurzen Bericht eingeschicket 6. Julij et perillustris Dominus Low vult a parte recurrere ad regiam locumtenentiam, quia a judaeis et ratione ipsorum loesus est. 143

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