Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 121)
- Language
- German
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wohl in proponendo statu morbi als praescribendo die schönste Kapazität seiner erworbenen medicinae praxeos und guten Studii erwiesen, obernannte Herren Medici auch, welche in der Judenstadt ihre Patienten täglich frequentiren und besuchen, bei oberwehnten consiliis medicis oder sonsten sowohl früh als nachmittag ihn allzeit nüchtern angetroffen, und daß er dem Trunk oder einigen Deboschiren ergeben worden wäre, solches an ihme niemalen gespüret und sonsten im übrigen 4to er qua in praxi gut fundirteMedicus seine Funktion in der Judenstadt lobwürdig exerziret und weitershin die Judengemeinde sua arte (absonderlich da er auch seinen Sohn, welcher auch bereits in sotaner arte medica gute fundamenta hat, in Besuchung seiner Patienten praxi medicae appliziret) zu versehen genugsam kapabl seie; daß deme also und nicht änderst seie, haben wir ihme gegenwärtiges mit der Universität kleinern Insigl und gewöhnl. Unterschriften bekräftigtes Attestatum erteilet. So geschehen Prag im großen Collegio Carolino den 14. Junii anno 1718. Johann Frantz Low von Erlsfeld, Universitatis p. t. Rector. Wentzl Max. Lochowsky, Syndicus et Notarius juratus ibidem. & Vorläufige Befreiung des Dr. Salomon Gumpertz von der Pflicht, das Judenabzeichen zu tragen. Prag, 23. Juni 1701. Konzept, ohne Unterschrift. Arch. Min. Inn. Prag, Neue Manip. P 1/7/70, Bl. 14. Von (titul) Ihrer Exzellenz und Gnaden wegen (titul) Herrn Altstädter Hauptmann etc. hiemit anzuzeigen. Es were bei denenselben der Solomon Gumperz, jüdischer Medicinae Doctor, supplicando eingekommen und angebracht, wienach bei Ihrer kaiserl. und königl. Majestät derselbe eine demütigste Bittschrift umb gnädigste Erlaubnus, ohne jüdischen Kröß aller Orten herumbzugehen, eingereicht hatte, mit gehorsambster Bitt, hochwohlgedachte Ihre Exzellenzien und Gnaden geruheten mit ihme unterdessen dahin zu dispensiren, auf daß derselbe mitlerweil und bis zur Einlangung der mit dem ehisten verhoffend allergnädigsten Resolution sotanen jüdischen Krößes befreiet werden möchte. Aldieweilen nun dieses auf eine kleine Zeit angesehen ist, als hetten dieselbe auch in des Supplikantens Petitum insoweit gewilliget und teten dahero ihme Herrn Altstädter Hauptmann hiemit befehlen, daß derselbe sowohl bei dem alldortigen Magistrat als der Stadtwacht und sonst gehöriger Orten, womit er Salomon Gumpertz, Medicinae Doctor, bis auf weitere Verordnung bei dieser Befreiung gebührend geschützet und keineswegs darwider beirret werde, die behörig-nachtruckliche Verfügung fürkeren, auch seines Orts Selbsten darob handhalten solle. Ex consüio Pragae 23. Junii 1701. 7. Endgültige Befreiung des Dr. Salomon Gumpertz von der Pflicht, das Judenabzeichen zu tragen. Wien, 18. Januar 1702. Praes. 9. März 1702. Reinschrift an die Statthalterei in Prag. Arch. Min. Inn. Prag, Neue Manip. P. 1/7/70, Bl. 3 f. Leopold von Gottes Gnaden, erwehlter römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheimb König. Hoch- und wohlgeborne, wohlgeborne und gestrenge, liebe Getreue. Wasmaßen uns Salomon Gumperz, jüdischer medicinae Doctor, welcher 116