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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 4

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644315--2408-2646754
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Die Prager Universität und die Juden Mit Beiträgen zur Geschichte des Medizinstudiums von Univ.-Prof. Dr. Guido Kisch in Halle-Saale I. DER KATHOLISCHE CHARAKTER DER PRAGER UNIVERSITÄT1 Das von Karl IV. im Jahre 1348 zu Prag ins Leben gerufene Studium generale war wohl nicht nur als nationale Landesuniversität gedacht. Aus aller Herren Ländern vielmehr sollten Lehrer und Hörer herangezogen werden. „Die Doktoren, Magister und Studenten jeder Fakultät, woher immer sie kommen würden, um an dem Studium teilzunehmen, sollten auf der Zu- und Ausreise wie während ihres Aufenthaltes unter besonderem Schutze und sicherem Geleite des Kaisers stehen und sich aller Vorrechte und Freiheiten erfreuen, welche an den hohen Schulen von Paris und Bologna Geltung hatten". So bestimmte die Gründungsurkunde vom 7. April 1348.2 Eine allen Nationen zugängliche Hochschule also sollte in Prag erstehen und man hat sie sogar — nicht ohne Übertreibung — eine „Weltuniversität" nennen zu können geglaubt. Neben der Einteilung in Fakultäten findet sich schon bald nach der Gründung eine Scheidung der Universitätsangehörigen nach Nationen. Die Einheimischen bildeten eine einzige, die böhmische Nation, während die übrigen Magister und Studenten in die drei Nationen der Bayern, Sachsen und Polen eingeteilt wurden. Für Juden aber war in allen diesen Gruppen kein Raum. Denn die Prager Universität, deren meiste Professoren Geistliche waren, trug von ihrer Gründung an einen streng konfessionellen Charakter, wenn sie auch nicht geradezu eine kirchliche Korporation darstellte ,8 Denn jener königlichen Gründungsurkunde war die päpstliche Bulle „In suprema dignitatis apostolicae" Clemens VI. am 26. Januar 1347 vorangegangen,4 in welcher der Papst die Errichtung eines Generalstudiums mit allen Fakultäten in Prag bewilligt und die Geltung der zu erteilenden akademischen Grade für alle Länder der Christenheit anerkannt hatte. Gemäß dieser Bulle sollten dem jeweiligen Erzbischof von Prag als Kanzler der Universität alle, welche die Lehrberechtigung und die Ehren und den Titel eines Magisters an dieser Hochschule erlangen wollten, durch die betreffende 1

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