Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 417)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2385-2646730- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
vielleicht jemand die Durchführung dieser Arbeit kostenlos übernehmen, um nur das Holz und den Stein der abgetragenen Tore als verwendungsfähiges Material zu gewinnen. Die Judentore bildeten damals eher ein Hindernis als einen Schutz: in der Nacht war immer nur eines geöffnet und überdies war auf die schlechtbezahlten und daher bestechlichen Wächter derselben kein Verlaß. Der Gubernialreferent identifizierte sich völlig mit dem Antrag des Magistrats auf Abtragung der überflüssigen Judentore; er wies darauf hin, daß auch in andern Städten mit Judengassen, wie in Kolin, Jungbunzlau, Bidschow, Lichtenstadt u. a., diese Gassen nicht von der Christenstadt durch Tore abgesperrt seien. Die Zwecklosigkeit der Judentore war besonders augenfällig in der Zeit, da die Judenstadt bereits um den Bezirk unter der alten und neuen Schnur erweitert war, dessen Abtrennung von der Christenstadt durch eine Schnur oder durch Bretter den Juden aus religiösen Gründen freistand. Auch der Gubernialreferent war der Meinung, daß die Judentore nur den jüdischen Sektengeist nährten und die Annäherung der Juden an die Christen erschwerten. Die Mehrheit des Guberniums entschied jedoch gegen den Antrag des Referenten, namentlich aus Gründen der politischen Vorsicht. Die Gubernialmehrheit erhob zwar keine Einwendungen gegen die Beseitigung der Judentore, hegte aber die Befürchtung, ihre plötzliche Abtragung könnte sich auf die christliche Bevölkerung Prags ungünstig auswirken; diese könnte aus der Aufhebung der bisherigen Scheidung zwischen Christen und Juden den Fehlschluß ziehen, daß den Juden auch die vollen Bürgerrechte gewährt seien. Das Gubernium entschied daher, die beiden abgetragenen Tore nicht mehr zu erneuern und die übrigen in ihrem gegenwärtigen Zustande ohne Ausbesserung bis zu ihrem allmählichen Verfall zu belassen. Die fünf Nachtwächter sollten in den verbleibenden Toren auch fernerhin Dienst verrichten und von der Stadthauptmannschaft scharf zur pünktlichen Erfüllung ihrer Pflichten aufgefordert werden. Die beiden jüdischen Oberjuristen machten zwar noch im letzten Augenblicke einen Versuch, die Erneuerung der beiden abgetragenen Tore zu erreichen, indem sie sich erbötig machten, zu diesem Zwecke eine Sammlung unter ihren Glaubensgenossen zu veranstalten, aber sie wurden vom Gubernium mit einer Rüge ababgewiesen. Für die Judenstadt wurden dann am 5. Oktober 1821, vier Polizeiwachleute bestellt, die aus der jüdischen Domestikalkasse besoldet wurden. Auch die übrigen Tore wurden bald darauf entfernt. Auf Grund des Magistratsdekrets vom 19. November 1822, ZI. 28.279, wurde auf Ersuchen des Johann Danzer, Besitzers des Hauses NC. 888/ I das sog. Schöpkestor abgetragen; auf Grund des Magistratsdekretes vom 12. Dezember 1822, ZI. 36.548 wurde das Zigeunertor beseitigt; das Magistratsdekret vom 3. April 1823 kassierte auf Veranlassung des Hausbesitzers von NC. 32/1 das letzte Judentor im Goldenen Gäßchen. Als daher im September 1833 die Prager Judengemeinde um Aufhebung der Wohnbeschränkungen ersuchte, konnte sie darauf hinweisen, daß alle ehemaligen Tore der Judenstadt bereits gefallen seien. (AMP, 1832-36, Sign. 40/148.) 17 Über die Liechtensteinschen Häuser vgl. Vojti'sek 1. c. Aus dem Magistratsbericht geht hervor, daß der Vorgang, wie diese Häuser i. J. 1623 an die Judenstadt gekommen waren, vergessen war; auch diese ihre Bezeichnung wird nicht gebraucht. Stolagebühren, von den Juden „Glöckelgeld" genannt, wurden von folgenden, ursprünglich christlichen Häusern der Judenstadt entrichtet: 1. zur Pfarre bei St. Franziskus für die St.-Valentins-Kirche: NC. 1, 2, 5-18,143; 2. zur Kirche Maria Schnee: NC. 59-61, 63, 67, 69, 71-80, 83-84, 115, 118-121, 123, 169-170; 3. zur Pfarre beim Hl. Geist: NC. 141, 152, 154, 171-173, 179-189, 192, 199, 202-207, 211-213, 215-216, 265 und vom jüdischen Schlachthaus auf dem Johannisplätzchen NC. 883/1. In den Beilagen sind die Ausweise der betreffenden Pfarrämter. 18 Es waren die Häuser: NC. 603/1, gekauft i. J. 1786, NC. 154/Jud. oder die alte Judenschule in der Altstadt, die schon i. J. 1605 in jüdischen Händen war, NC. 188/Jud., gekauft i. J. 1765, NC. 905/1, gekauft i. J. 1811, und NC. 883/1, gekauft i. J. 1793 für die jüdische Fleischerzunft. 422 110