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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 416

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 416)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--2384-2646729
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aus Holz. Dies ist uns v. J. 1796 bezeugt. Damals (vgl. Camerale 1796-1805, Fasz. 13/70) erstattete die Prager Judengemeinde beim Gubernium die Anzeige, das Tor am Moldauufer hinter der Kirche der ehem. Kreuzherren mit dem roten Herzen sei schon völlig verfault, da es über 50 Jahre nicht repariert worden sei, und sollte erneuert werden. Der Aufwand war nur auf 34 fl. veranschlagt (zwei Eichensäulen, oben ein Querbalken mit Schindelbedachung, sonst weiches Verbindungsholz und Bretterbekleidung). Das Gubernium ordnete damals die Deckung dieser Kosten aus der jüdischen Kassa und den Verkauf des alten Tores als Brennholz an. Ähnlich wurde i. J. 1799 die Reparatur eines anderen Tores bewilligt, das durch das damalige Hochwasser schwer gelitten hatte; die Reparatur kostete gegen 50 fl. Auch dieses Tor war nach Angabe der Judengemeinde gegen 59 Jahre nicht ausgebessert worden. Auch aus dieser Nachricht ergibt sich, daß die Tore der Judenstadt größtenteils aus Holz waren. Im Jahre 1819 wurde das Pinkastor gelegentlich eines Kanalbaues an dieser Stelle abgetragen und bald danach, ebenfalls noch 1819, verschwand auch das Tor im Hinteren Dreibrunnengäßchen (das sog. Platztor); die Abtragung erfolgte im Hinblick auf seine große Baufälligkeit - zu einer Erneuerung kam es nicht mehr, wiewohl der Wiederaufbau aller dieser beseitigten Judentore versprochen worden war. Als die Erfüllung der Zusage auf sich warten ließ, ersuchten schon anfangs August 1819 die jüdischen Oberjuristen Eleazar Flekeles und Samuel Landau beim Gubernium um die Wiederherstellung der beiden Tore. Als sich die Erledigung verzögerte, wiederholten die Oberjuristen ihr Ersuchen im August 1820 mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit dieser Tore zum Schutze der Judenstadt und zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit darin. Die christliche Jugend lasse sich sonst in der Judenstadt allerhand Zügellosigkeiten zuschulden kommen und auch die jüdischen jungen Leute schwärmten in derselben Absicht in die Christenstadt. Im Oktober 1820 wiederholten die Prager Juden neuerdings ihr Gesuch; die Supplik wies 69 Unterschriften auf. Die Judengemeinde selbst war jedoch in der Frage der Wiederherstellung der Judentore keineswegs einig. In der Zeit, da sich die Prager Juden um die Aufhebung der Wohnbeschränkung auf die Judenstadt bemühten, verwiesen naturgemäß einige Judenälteste (vor allem der Vorsteher Jeiteles und die jüdische Intelligenz) auf die Überflüssigkeit dieser Tore, die unter den geänderten Verhältnissen für die Juden nur eine Schmach darstellten. Eine aus Vertretern des Magistrats und der Stadthauptmannschaft zusammengesetzte Kommission gelangte bei ihrer Beratung zur Anschauung, die Judenstadttore seien nicht mehr erforderlich, weder vom religiösen, noch vom wirtschaftlichen, noch vom polizeilichen Standpunkt. Die Gefahr einer Verschleppung von gestohlenem Gut in die Judenstadt beantragte die Kommission in der Weise zu beseitigen, daß für die Judenstadt besondere Wächter bestellt würden; der Aufwand würde durch Ausfall der bisherigen Erhaltungskosten der Judentore und der daselbst bestellten sieben Nachtwächter leicht gewonnen werden. Diese neuen Wachleute sollten gemeinsam mit der in der Judenstadt einquartierten Militärwache regelmäßige Nachtpatrouillen vornehmen, nicht bloß in den Hauptgassen, sondern auch in den Nebengäßchen der Judenstadt. Für das Drängen der Oberjuristen auf Erhaltung der Tore fand die Kommission die Erklärung darin, daß die Oberjuristen im Interesse der Behauptung ihrer Macht bestrebt seien, die Juden von den Christen und ihrer Kultur fernzuhalten. Der Magistrat empfahl daher übereinstimmend mit der Stadthauptmannschaft dem Gubernium, nicht bloß die zwei abgetragenen Tore nicht mehr zu erneuern, sondern auch die restlichen zu entfernen. Die Erhaltung der sechs vom Magistrat beantragten Wachleute hätte jährlich 1842 fl. erfordert. Auch die Staatsbuchhaltung erachtete die Judentore für überflüssig, als ihr der Antrag des Magistrats zur gutachtlichen Äußerung vorgelegt wurde; denn die Juden wohnten auch bereits außerhalb der Judenstadt und außerdem gebe es schon jetzt aus der Judenstadt mehr unbewachte Ausgänge in die Christenstadt. Nach der Berechnung des Magistrats würde die Abtragung der restlichen fünf Judentore etwa 510 fl. gekostet haben. Aber der Magistrat machte gleichzeitig aufmerksam, es würde 109 421

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