Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 411)
- Language
- German
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das Gesuch der Brüder Porges werde nicht vereinzelt bleiben, sondern es würden sich auch andere bedeutendere Juden ihrem Beispiele anschließen. T)m das Verschweigen des Zirkulars zu entschuldigen, führte Chotek an, er habe gelegentlich einer Vorsprache in Wien dem Minister Kolowrat von dem Zirkular Mitteilung gemacht und dieser habe es gutgeheißen . Nachträglich sandte Chotek auf Ersuchen der Hofkanzlei alle betreffenden Akten nach Wien, also auch alle obengenannten Gutachten. Auf ausdrücklichen Befehl des Kaisers wurde dann auch eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie der Inhalt eines vertraulichen Präsidialzirkulars nicht nur in die Öffentlichkeit dringen, sondern sogar in ein französisches Blatt gelangen konnte. Die Nachforschungen verliefen jedoch erfolglos. Die befragten Kreishauptleute bestritten energisch jede Möglichkeit einer Indiskretion. Nur der Prager Stadthauptmann Hoch äußerte als Privatmeinung den Verdacht, der Fabrikchemiker der Gebrüder Porges, Kreuzberg, könne möglicherweise die Hand im Spiele haben; er sei vordem in Gubernialdiensten gestanden und so mit einigen Gubernialbeamten bekannt. Der Stadthauptmann vermutete, Kreuzberg hätte wahrscheinlich von der Erlassung des erwähnten Zirkulars Kenntnis erhalten und darüber — wohl nicht ohne Vorwissen der Brüder Porges — eine Notiz in das französische Tagblatt eingeschickt. Choteks Enquete über die Gleichberechtigung der Juden vom Jahre 1837 hatte also keinen positiven Erfolg; sie gab lediglich die Anschauungen der Staatsbehörden in dieser Frage wieder. Anfangs Jänner des Jahres 1838 wandte sich zwar auch der Wiener Freiherr Rotschild mit einem ähnlichen Ersuchen an Chotek,4 aber aus den Akten ist der Bescheid Choteks nicht ersichtlich; er dürfte in Form eines Privatbriefes erteilt worden sein. Alle Akten bezüglich des Chotekschen Versuches vom Jahre 1837 blieben in der Registratur der Wiener Hofkanzlei bis zum Jahre 1848. Erst damals stellte die Hof kanzlei anfangs Juli alle diese Schriften zugleich mit der Enquete vom Jahre 1834 mit dem Bemerken zurück, über die Judenrechte werde der Reichsrat verhandeln und es sei darum nicht zeitgemäß, sich mit dieser Frage grundsätzlich zu befassen. Mittlerweile waren freilich ganz andere Verhältnisse eingetreten, die denn auch in rascher Folge die jüdischen Forderungen zum größten Teil in Erfüllung gehen ließen. 416 104