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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 410

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 410)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--2378-2646723
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die geeignete Zeit zu diesem Schritte noch nicht gekommen sei. Auch er räumte nur im Sinne des Zirkulars die Verleihung ausnahmsweiser Zugeständnisse ein, die sich jedoch nur auf die Begnadeten persönlich beziehen sollten und nicht auf ihre Familien. Der Gubernialreferent Auersperg konnte daher bei der Überreichung einer Übersicht über das Gesamtergebnis der Enquete darauf hinweisen, daß so gut wie alle eingelaufenen Gutachten darin übereinstimmten, die Juden in Böhmen seien für eine vollständige Emanzipation noch nicht reif. Das durch die Enquete erzielte Material hielt jedoch der Referent nicht für umfassend und erschöpfend genug, um es zur Grundlage einer motivierten Antwort auf die gestellte Frage zu machen. Es könne sich also nur um Einzelbegünstigungen handeln, wie sie eigentlich von Fall zu Fall Einzelpersonen bereits zuteil würden. Aus dem Auerspergschen Referat sprach die Abneigung, das jüdische Begehren günstig zu erledigen, und der Ton seines Votums war nicht danach angetan, zu einer Fortsetzung dieser Aktion einzuladen. Der Oberstburggraf Graf Chotek erachtete es daher auch nicht für nötig, über das Ergebnis der angestellten Enquete nach Wien zu berichten; die Gutachten wurden ad acta gelegt und mit ihnen auch das Gesuch der Brüder Porges. Erst als am 8. August 1837 die Gebrüder Porges bei Chotek ein neues, wörtlich gleichlautendes Gesuch einbrachten, das diesmal direkt an den Kaiser adressiert war, sah sich Chotek gezwungen, es nach Wien zu senden. Da jedoch damals die Hofkanzlei die Entgegennahme aller Gnadengesuche ablehnte, für deren Einreichung nicht die Allerhöchste Genehmigung erwirkt worden war, so begnügte sich Chotek damit, das Gesuch der Brüder Porges persönlich an den Minister Kolowrat zu schicken, und stellte es seinem freien Ermessen anheim, ob er es dem Kaiser vorlegen wolle. Aber auch bei dieser Gelegenheit verlor Chotek kein Wort über die durchgeführte Enquete. Choteks Aktion blieb aber trotzdem der Hof kanzlei nicht verborgen. Und die Umstände, unter denen sie hievon Kenntnis erlangte, waren nicht geeignet, Chotek ein Lob der Wiener Kreise einzutragen. Am 9. August 1837, also schon lange nach dem negativen Abschluß der erwähnten Enquete, tauchte im französischen Blatte „Journal des Debats" eine Nachricht über das erwähnte Präsidialzirkular auf, mittels dessen die entsprechenden Stellen zur Einbringung von Gutachten in der Judenemanzipationsfrage aufgefordert worden waren. Die Hof kanzlei, die bis dahin von Choteks Aktion keine Ahnung hatte, geriet durch diese Notiz in Aufregung und forderte anfangs Oktober vom Gubernialpräsidium binnen acht Tagen Aufklärung über diese rätselhafte Information der französischen Presse. Jetzt erst sah sich Chotek bemüßigt anzuzeigen, daß er das erwähnte Zirkular erlassen habe in der Meinung, 103 415

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