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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 307

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 307)
Language
German
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IRI
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Drei Beiträge zur Entwicklung der Judenemanzipation in Böhmen Von Dr. Frantisek Roubik, deutsch von Dr. Anton Blaschka I. DIE VERHANDLUNGEN ÜBER DIE REVISION DES JÜDISCHEN SYSTEMALPATENTES VOM JAHRE 1797 In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es in einigen europäischen Staaten zu Versuchen, die Juden teilweise zu emanzipieren, und so wuchs auch das Selbstbewußtsein der intelligenteren Juden in den Ländern Österreichs, namentlich aber in Böhmen, wo das Bildungsniveau der Judenschaft verhältnismäßig höher war als in anderen Gebieten der Monarchie. Die Rechtsgrundlage für die Juden in Böhmen bildete damals immer noch das Systemalpatent vom 3. August 1797. Aber die landesfürstlichen Behörden, vor allem das Prager Gubernium, waren sich schon darüber klar, daß einzelne Bestimmungen desselben für die damaligen Verhältnisse zu Anomalien geworden waren und einer Revision und Berichtigimg im Sinne des Zeitgeistes bedürfen würden. Absicht der Regierung war es in jener Zeit, die Juden inbezug auf Bildung, Lebensart und Beschäftigung allmählich der christlichen Bevölkerung näherzubringen und so aus ihnen Untertanen zu machen, die zu dem Staate, in dem sie lebten, ein innigeres Verhältnis empfinden sollten. Dieses Bestreben hatte sich bereits in dem Patente vom Jahre 1797 kundgetan, aber seine Verwirklichung war auf Schwierigkeiten gestoßen. Schuld daran waren einzelne Bestimmungen des Patentes, dessen Textgestaltung aus der Zeit des Übergangs von der Aufklärung zum Absolutismus datierte. Damals hatte man sich noch nicht von gewissen älteren Vorstellungen freimachen können und hielt daran fest, die Juden seien ein bloß geduldetes Element, rechtlich vom Christenvolk geschieden. In den verschiedenen Judenfragen, die die Zeit mit sich brachte, nahm das Prager Gubernium im großen ganzen einen recht fortschrittlichen und menschenfreundlichen Standpunkt ein. Seine Anträge, die an die Regierung in Wien gingen, waren mit großem Verständnis für die Bedürfnisse der böhmischen Judenschaft abgefaßt. Leider herrschte in der Kabinettskanzlei und in der Hofkanzlei 1 313

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