Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 151)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2119-2646464- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
26. Juli 1796 dem Jitschiner Magistrat mit dem Bemerken mit, daß von diesen Juden acht Rekruten gestellt werden sollten. Zu diesem Zwecke sollten sich aus Jitschin zur ärztlichen Untersuchung folgende Juden einfinden: Mojses Josel aus dem Hause Nr. 2 (Familie 2), Aron Michelstädter (Haus Nr. 4, Familie 1), Löwi Friedländer (aus dem Hause Nr. 5, Familie 2) und Benjamin Kautz (Haus Nr. 8, Familie 1), alle ledig. Der Magistrat hatte sie hievon zu verständigen und einem Fluchtversuche mit der Drohung zu begegnen, Flüchtlinge würden wie christliche Deserteure behandelt, d. h. als Emigranten und Vagabunden erklärt, des Landes verwiesen und ihr Vermögen eingezogen werden, und würden sie erwischt oder sollten sie wieder zurückkehren, so würden sie dem Militär auf Konto der nächsten Assentierung übergeben werden. Im gleichen Jahre wurde auch der Ertrag der Verbrauchssteuern des ganzen Bidschower Kreises den Horzitzer Juden Siegfried und Simon Baruch auf die Zeit vom 1. September 1796 bis Ende Oktober 1799 verpachtet. Einzig und allein diese Pächter waren berechtigt, von den Juden des ganzen Kreises die Verbrauchssteuern entgegenzunehmen, die Familiensteuer, die Vermögenssteuer und den Kriegsanleihebeitrag (Zirkular des Kreisamtes vom 15. Oktober 1796). Im nächsten Jahre wurde mit Statthaltereipatent vom 3. August 1797 allen Juden in Böhmen eine Verbesserung ihrer rechtlichen Stellung zuteil, das sogenannte Systemalpatent (veröffentlicht in der Sammlung politischer Gesetze, Band 11, Nr. 13). Es war freilich nur eine teilweise Besserstellung. Zur sogenannten Emanzipation der Judenschaft kam es erst i. J. 1848, mit dem Patente vom 25. April (Sammlung politischer Gesetze, Band 76, Nr. 49), das die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze aussprach (§25) und die freie Übung ihres Gottesdienstes den Juden gewährleistete.29 154 18