Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 128)
- Language
- German
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von denen gesambten Deputirten und Beysitzere der Böhmbischen landes Judenschaft zugleich für ihren Ober Rabiner erwehlet worden, Inhalt eines von gedachter Unserer Königl. Böhm. Hof Cantzley hierüber ausgefertigten Diplomatis Confirmiret. Als haben Wir euch solches hiemit zur Nachricht bedeutten wollen, mit gnädigsten Befehl, gehörigen orthen hierüber die weithere Verfügung zuthuen, und darob zu sein, damit er Jud David Oppenheimber bey dieser ihm auch ertheilten und confirmirten Landes Ober-Rabiner Funktion den alten gebrauch nach in allen geschützet, und in die allgemeine Landes Protection genohmen, mithin alle gebührende Hilf und Assistenz geleistet werden solle; Hieran beschiht Unser allergnädigster Will und Meinung. Geben Wien den 19 ten Monathtag Septembris Anno 1718. Carl Ad Mandatum Sac. Caes. Reg. Mattis proprium Leopoldus Comes Schlik Joseph Graff von Würben und Freydenthall. Reg. Boh. Sup. Cancellarius Frantz E. Graff Kinsky Beilage xvii (Zu Seite 118) Bestellung Veit Noas zum Bunzlauer Kreisrabbiner Translation Demnach der Prager Ober Rabiner Davidt Oppenheimer bey der gantzen böhm. Landes Judenschaft, Crafft dessen in Kosorz (Kosif) bey der Quota Verneuerung von denen Deputirten und Beysitzer dann Creys Gevollmächtige ausgefertigten undt eigenhändig unterschriebener Contractsbrief, für ein Landes Ober Rabiner auf undt angenommen; Dieweillen aber die weit abliegende Juden mit Ihren vorhabenden Kleinigkeiten zu dem Ober Rabiner nicht allezieth nacher Prag reisen können; Demenhero haben wür, undt zwahr mit Consens des obgedachten Ober Rabiner, einstimmig eingewilliget, dem Jung Buntzlauer Rabiner mit nahmens Feuwel, auf 6 Jahr lang in des Buntzlauer Creis vorzustellen, daß er Rabiner Feuwel anstatt undt in Nahmens des Ober Rabiner Oppenheimer sowohl auf das Koscheren als auch auf andere derley jüdisches Ceremonium, in Specie wegen der zusammen geben, oder copuliren, die Obsicht darauf tragen solle, zwahr mit dieser würkl. Abrede, daß der Buntzlauer Rabiner Feuwel von denen zusammen geben oder Copulirungs Einkünften, soviel in des Buntzlauer Creys, von Erlaubnis der Hochzeithen empfangen wirdt, so Er dem Oppenheimer die Helfte Einkunft zu geben schuldig sein solle, desto gleichen auch den jüdischen gewöhnlichen Respect mit hebräischen Nahmen chower oder Morena zu der Zehen Gebot anzuruffen, solches der Rabinner Feuwel ohne Consens des Ober Rabiner Oppenheimer, in des Buntzlauer Creys nicht ertheillen oder ausgeben dörffe, solte gestalten gleichwohl geschehen so ein solcher von Ihm Rabiner Feuwel ertheilter Chower oder Morena nulla undt nichtig gerechnet sein solle. Zur Bekräftigung dieses, hat sich der Ober Rabiner selben auch unterschrieben. So geschehen Prag den 12. May 1735. Davidt Oppenheim Prager undt Landt Rabiner Hirschl Moyses Ulma Lichtenstadt Rubin Michael Kollin Salomon Joachim Klaber von Wotitz Abrahamb Janowitz Wolf Poppers von Brzesnitz Berrl Ahron Kralowitz Kaufftnann Katz von Raudnitz Löbl Marcus Münchengraetz Hersehl Moyses von Töplitz Lazar Isaac von Flehau 53 131