Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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doch habe ihn der Stallmeister nicht nur immer wieder von einem Tag auf den anderen vertröstet, sondern habe ihn gestrigen Tages, wie es die gräflichen Bediensteten bezeugen können, mit Schlägen traktiert, „ja sogar zu Blut geschlagen". Er bitte daher, der Graf möge ihm die Gnade erweisen, dem Stallmeister anzubefehlen, daß er ihm den geschuldeten Betrag bezahlen solle „und ich hiefüro aller weiteren Gefahr von ihme sicher bleiben könnte". 25. Feitl Guthmann, Gesuch an Humprecht Johann Grafen Czernin (ohne Datum) In dem Gesuche führt er aus: er habe in Prag „stark gehandelt und sei in Schulden geraten, die er aber mit Göttlicher Hilfe durch Fleiß abgestattet" habe. Auf dem Lande würde er sich „mit geringerer und leichteren Zährung hindurchbringen" können. Der Graf werde sich wohl erinnern, daß sein Schwager, der Prager Jude Jakob Salomon, seine Fürbitte für ihn eingelegt, damit es ihm (dem Guthmann) erlaubt sein möchte, sich unter des Grafen Schutz in Altstadt niederzulassen, worauf der Graf geantwortet hatte, daß er nichts dagegen hätte, wenn der Altstädter Jude69 nicht dagegen sein sollte. Er (Guthmann) zweifle nicht daran, daß der letztere ihn nicht gern in Altstadt sehen und gegen seine Aufnahme sein werde. Doch habe er dazu keine Ursache, da „ich ihme in Prandwein Im Fleischhacken oder Schniermachen um keinen Kreuzer Einthrag thun werde" und nur „mit allerhand Versilberung von gnädiger Herrschaft auß 70. . . prosperieren" werde. Sollte der Graf keine Wohnung für ihn in Altstadt haben, so werde er sich eine solche bei einem dortigen „Innwohner" mieten. Gleichwohl werde er „wegen gnädigen Schutzes und Aufenthaltung besser als der allda wohnende Judt" bezahlen, so daß „sr. Excell. kein Schaden sondern wirklicher Nutzen sein würden". Da sein Schwiegervater und auch er bereits „ethliche Jahre auf sr. Excell. anderen Gütern aufgehalten und ganz wohlverhalten haben", so habe er die beste Hoffnung, daß er den Leuten, die ihn gut kennen, „nicht zuwider seyn werde". Er bitte daher, ihm die Erlaubnis hierzu zu erteilen. Zum Schlüsse die Frage, ob der Graf etwas Schmalz zu verkaufen habe, er werde es ä 13 fl. per Zentner in der Weise abnehmen, daß er 100 fl. gleich bei der Wage bezahlen und den Rest „gegen gewisser Pirkschaft auf den gesetzten Termin abstatten". Gleichzeitig bittet er den Landsteiner Hauptmann des Grafen in einem Briefe um seine Protektion bei der Erstattung seines Gutachtens „um sich allda in der Altstadt meine stiekl Brodt mit Ehren zue suchen". 46 38