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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 39

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 39)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644317--2007-2646352
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ihn in seinen Schutz und treue Dienste nehme und ihm durch seine Macht und Autorität67 „neben der löblichen Justitia" zur Einbringung seiner Schuldforderung - der Name des Schuldners wird nicht genannt — im Betrage von 200.000 Reichsthalern (eine enorme Summe für die damalige Zeit) verhelfe. Mit diesem Kapital werde er in der Lage sein, die Kosten für die Exploitierung der neuen Erfindung zu bestreiten. Denn im hohen Alter stehend, sei er durch Neid und Haß um alle seine Habe gebracht worden, und in drückender Armut lebend, könne er weder die Mittel zur Prozeßführung mit seinen Schuldnern noch auch zur Nutzbarmachung der Erfindungen aufbringen. Es sei ihm daher geraten worden, und er habe auch selbst schon daran gedacht, sich an keinen anderen, als an den Grafen Czernin um Schutz und Beistand zu wenden und ihm die wertvollen neuen Erfindungen „zu offenbaren", damit dieser, wenn es ihm belieben sollte in Gemeinschaft mit anderen hohen Persönlichkeiten, Seiner Majestät hierüber einen Bericht unterbreite und die Förderung „des Werkes" bei ihm erwirke, worin ein so großer königlicher Schatz enthalten sei, wie ihn „von Anfang der Welt bishero kein Kaiser und König genossen haben", weil solche neue Erfindungen noch nicht bekannt waren. Er wende sich daher an Seine Excellenz mit der gehorsamst untertänigsten Bitte, ihm, in Anbetracht des großen Nutzens, der sich hieraus Seiner Majestät und dem ganzen Lande ergeben würde, in seinen Schutz und treue Dienste zu nehmen und ihm zur Einbringung des Guthabens, was durch des Grafen Macht und Autorität „ex officio" ohne Prozeßführung geschehen könnte, zu verhelfen. Er werde dann „das Werk" aus eigenen Mitteln „aufrichten" und nutzbar machen und von dem sich ergebenden Nutzen die Hälfte in die gräflichen Renten abführen, über welche Verpflichtung ein für ihn und seine Erben gültiger Vertrag auszufertigen sein werde. Über die Erfindungen und deren Anwendung sei Dr. Solari68 in Prag genügend informiert, doch könne der Graf, wenn es ihm beliebe, sie auch durch seine Bedienten (Beamten) oder durch andere beliebige Personen prüfen und begutachten lassen (vgl. Beil. IX). Über die Art der neuen Erfindungen gibt uns die Beilage B mit der Überschrift: „Vorschlag der neuerfundenen Mitteln und Inventionen" Auskunft. Es handelt sich um ein neu erfundenes „Werk" oder „Instrument" (Maschine), das in Verbindung mit einem Wasserrad, das damals in Österreich wahrscheinlich nur zum Mühlenbetrieb verwendet wurde, als Druckpumpe für Wasserleitungen, als Pumpwerk für Bergwerke und Feuerspritzen, sowie auch zu Eisenhämmern, Pochwerken etc. verwendet werden kann. Doch unterläßt er es, die Bestandteile und Zusammensetzung der Maschine auch nur anzudeuten, wahrscheinlich aus Angst, 42 34

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