Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 374)
- Language
- German
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1 Mein Sohn R. S.1 und m. u. h. M. L.2 (Augsburg, 1744, Dez. 1.) Es folgt htebei ein Blättchen von dem dortigen Diarium, hieraus werden Sie sehen, was zum Schluß darin von den Kindern unseres Volkes gedruckt worden ist, ob nun der Zeitungsdrucker solches für sich selbsten oder daß ihm die Relation also vorgelegt worden, gedruckt, lasse ich in seinem Ort gestellt sein, dem sei aber, wie ihm wolle, macht es, um unserer vielen Sünden willen, hitzige Gemüter gegen die Kinder unseres Volkes, ob nun schon nach meiner Ansicht wahr sein mag, daß ein oder anderer Lump sich vergehen oder vergangen haben möchte, wie denn alle Nation melirt und gut auch üble Gemüter unter sich haben, so ist doch nicht zu vermuten, daß wie hierin begriffen, 200 Männer sich mit allem Fleiß sollten gebrauchen gelaßt haben, sondern werden sie hiezu gezwungen worden und allzuschwach gewesen sein, sich dessen zu widersetzen, also wäre meine unmaßgebliche Ansicht, daß die Führer der dortigen Gemeinde, sie mögen leben, ein Memorial an unsere Herrin, die Königin, ihre Ehre werde erhöht, machen und die Blättchen beilegen und bitten sollen, daß dieselbe in Ansehung obiger Motiven, Gott behüte, keine Ungnade auf die Gesammtheit werfen soll, „wenn ein Mann sündigt, so willst Du über die ganze Gemeinde zürnen",3 und auf solche Dinge bezieht sich, was sie sagen, „man muß zuvorkommen, wer ist weise, der das Werdende sieht", damit, Gott behüte, die Ungnade od« der Zorn nicht eingewurzelt werden, und der Unschuldige es entgelten möge, wozu die gnädige Königin, i. E. w. e., allzu gnädig ist und kommt nur auf die gute und gerechte Vorstellung an, in specie, wenn man hierin einfließen läßt, daß man für einen Schuldigen nicht verlangt zu bitten und deßwegen, daß, Gott behüte, auf einen Unschuldigen oder die Gesammtheit keine Ungnade passiere und daß Recht und Gnade wie den Nichtjuden (nämlich, daß man nur die gesündigt, bestrafen tut), angedeihen zu lassen, wie das göttliche Gesetz auch ausweist. Dergleichen Memorial sollen nicht allein zwei Gemeindemitglieder unserer Herrin, der Königin, i. E. w. e., selbst und ihrem Gemahl, dem Herrn Herzog, s. E. w. e., sondern jedem Konferenzminister, darunter auch Herr Grafen Kinsky4 ohnedies ist, überreichen und mündlich mit höchstem Nachdruck die höchstnötige Vorstellung zu tun und solches nicht anstehen zu lassen, bis Prag wiederum erobert werden möchte, wo man hiernach, behüte, kein Gehör finden dürfte, weil man Zorn und Ungnade zeitlich genug gezeigt und keiner sich movirt oder die allerschuldigste Verantwortung getan hat. Der Gemeinde liegt es ob, alles * Mögliche in 11 363