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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1932-01-01 · 4 (1932) · page 298

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
4 (1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 298)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644307--1757-2646101
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Beilage I. (Ferdinand m. bestätigt R. Simon Wedeies zum Obristen Rabbiner.) (Copie.) Liebe Getreue. Aus dem Beischluß ersehet Ihr mit mehreren, was gestalten N. N. Eltiste, gemein Eltiste und Beisitzer der Pragerischen Judenschaft umb Unser allergnädigste Verordnung, damit Ihr erküster Obristen Rabiner Simon Wedels in Protektion und Schutz genommen, auch demselben alle Hilfe und Assistenz wider die Ungehorsamben geleistet werden möchte, unterthänigst angelanget und gebethen. Sintemahlen denn solches von Ihnen zur Erhaltung des unter Ihnen auch ihren Geremonien hergebrachten Respects und bezwingung des Ungehorsambs gemeinet und gesuchet wird. So haben Wir dieses an Euch hiemit abgehen lassen wollen, mit gnädigstem Befehl, daß Ihr dessen zugleich Unser boheimbische Cammer erinnert, ernannten Obristen Rabinner in die allgemeine Landt Protektion nehmbt. und ihm auf allenfall wider die Ungehorsamben alle Obrigkeitliche Manutenenz widerfahren lasset; Massen Ihr dann denn wohl zu thun, und daran Unseren gnädigsten Willen und Meinung gehors. erstatten wissen wird. Geben zu Preßburg den 20. Feber 1647 etc. Ferdinand. Beilage II. (Ferdinand HI. bestätigt abermals R. Simon Wedels zum Prager Oberrabbiner.) Ferdinand EI. von Gottes Gnaden Erwehlter röm. Kaiser auch zu Hungarn und Beheim König. Hoch und Wohlgeborene, Wohlgeborene und Gestrenge, liebe Getreue, Was gestalt Wir Euch allbereit den 20. Feber 1647, auf unterthenigstes Anhalten der Eltisten und der ganzen gemein der Prager Judenschaft, gnädigst anbefohlen, derselben damahls zum Obristen Rabiner erkiesten Simon Wedels in die allgemeine Landesprotektion zu nehmen, und ihm auf allenfahl wider die Ungehorsamben alle Obrigkeitliche Manutenentz widerfahren zu lassen, dessen habt Ihr Euch zweifelsohne noch guetermaßen gehorsambst zu erinnern. Wann dan bei Uns erstermelte Judenschaft anjetzo abermalß unterthenigst einkommben, und weilen Sie gedachten Simon Wedels und seiner Tauglichkeit, friedsamben gemtits, und Wandels wegen auf die nächsten fünf Jahre wiederumb zum Obristen Rabiner erwählt und fürgenommen haben. Wir daher demselben nit allein, wie vorhin in protection und Landschutz gnädigst aufnehmen, sondern auch Verordnung thun lassen wollen, damit derselbe mit keine Execution beleget werden möchte, demütigst anlanget und gebeten. Als haben Wir an Euch solch Ihr demütigstes Suchen, hiemit remittiren und zugleich gnädigst anbefehlen wollen, daß soviel den ersten Punkt betrifft, Ihr Ihme Obristen Rabiner in mehrberührten Landtschutz an- und aufnehmet, Was aber die eximirung von der Contribution anlanget, hierauß mit Unsern königl. böhm. Cammer communiciret, auch ferners anderwerts nottürftige Information einziehet, und da Ihr, daß es von alters hero also brauchig gewesen, befünden werdet, alsdann mehrerwehnten Simon Wedels, darbey ebenfalls ruhig verbleiben, und ihm dawider keineswegs beschweren lasset, hieran beschieth Unser gnädigster Will und Meinung. Geben zu Eberstorff den zehenden Monatstag Oktobris im Sechzen hundert fünf und fünfzigsten Unserer Reiche des Römischen im Neunzehenden, des Hungarischen im Dreißigsten, des Böhmischen im acht und Zwanzigsten Jahr. Ferdinand. Johannes Hartwigius Comes de Nostitz regis Bohemiae cancellarius. Ad mandatum Sacrae Caesaraea Majestatis proprium. Franz Graf von Oetting. 35 287

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