Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 260)
- Language
- German
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87 Original im Archiv des städtischen Museums. 88 Protocolle 1758—1766, Nr. 175, im Schloßarchiv. 89 Decret vom 29. März 1764 im Decretenbuch 1758—1766, Fol. 31, im Schloßarchiv. 90 Teplt, 1. c. II, 1, S. 96. 91 Die Eingabe schließt: „.. weshalb wir mit demüthigsten und wehmüthigsten Bitte zu Füßen Fallen, diese nachtheilige jüdische Gesunnung in gnadigste, mildeste Beherzigung zu nehmen und uns christl. bürgerliche Oontribuenten, die wir durch lange Kriegsanlagen und Quartier so enerviret seind, aus Euer Hoch-Reichs- Graffl. Gnaden angeborenen Liebe zu den Christen von dergleichen jüdischen Listigkeit und Unterdrückung ferner gnädigst zu schützen." 92 Dr. J. Muk, Poeet obyvatelstva v Jindriehove Hradci v letech 1779, in deT Neuhauser Wochenschrift Ohlas od Nezarky, 1928, Nr. 51. 93 Gemeint sind die jüdischen Bestandinhaber und «die Angestellten derselben sowie auch der .Schutzjuden. 94 Manual eons'ulare, Session vom 9. März 1775, im Archiv des städtischen Museums: „Haben den Judenrichter rufen lassen, daß er den Juden andeuthen soll, was s<ich in Christenhäuser aufhalten, daß sieh (sie) solche ausziehen sollen, wie auch durch den Servum (z= Gemeindediener) haben denen Bürgern andeuthen lassen, daß sie keinen Juden in der Z/insung halten isollen, bis dem 13. Marty müßen solche ausgezogen sein." 90 Manual radni 1775—1776, Archiv des städtischen Museums. 96 Graf Czernin verschweigt in dieser Erklärung den Tabakverleger Jakob Wiener, der bereits länger als ein Jahrzehnt in Neuhaus wohnte. 97 Protocollum 1776, Fol. 12. 98 In diesem Hofdekret heißt es: Da außer denen ante annum Decretum dort sesshaften 4 Juden familien sich der obrigkeitliche Brandwein Brener dann der privilegilegiute Tabaks Contrahent und Bezirks Verleger und diese nur so lange die Pachtung dauert in Neuhaus sich befinden, so ist die Beschwerung auf die Vermehrung der Juden wie auf den von diesen zuwachsenden Nachtheil der Bürgenschaft treibenden Handel nicht zu Verstehen..., zu/mahlen aber der einzig eingekaufte Tabaks Contrahent Boberle, welcher in die 4 Familien stat des Juden Kohn eingetretten ist und nur den all en grosso Handel in Wolle und gewißen Articeln durch den Juden Wiener als zugleich Tabaks Verlegern treibt, wozu die Juden privilegirt sind, so können solcher ihnen nicht verschränket werden, doch wäre ihnen und dem Brandwein Brener der a la Minuta Handel (= Detailhandel) allerdings Verboten. (Kniba priv., S. 120, im Archiv des städtischen Museums.) 99 Dieser Bescheid findet sich nicht im Aktenfaszikel. Es dürfte sich um den Bescheid auf die obenerwähnte Eingabe der Neuhauser Handelsleute an „ihre apost. Majestät" gegen den unbefugten jüdischen Handel, welcher wahrscheinlich dem Prager Gubernium zur Erledigung abgetreten wurde, handeln. 100 Teply, II, 1, S. 133. 101 Teply, II, 1, S. 203. 102 Am 17. November 1773 wurde in Neuhaus die kaiserliche Verordming über die Aufhebung des Jesuitenordens amtlich bekannt gemacht, worauf das Neuhauser Jesuiten-Kollegium (P^ies•terseminar,) geschlossen wurde. 109 Tschechisch „Radounka", ein Dorf in der Nähe von Neuhaus. 104 Vgl. Beilage VII. 108 Die Eingabe schließt mit den Worten: „Uberzeugt von dem gnädigisten Wohlwollen und der seltenen Herzensmilde von welchen Euer Exzellenz bei jeder Handlung geleitet werden, und im ehrfurchtvollem Vertrauen auf den gnädigsten Schutz, dessen sich die Euer Excellenz Schoitzunterthäniige treue Stadt Neuhaus während Euer Excellenz preiswürdiger Regierung stets mit herzinnigsten Dank erfreute, wagt es der gehoersamt gefertigte Magistrat Euer Excellenz in tiefster Denrath zu bitten: Euer Excellenz geTuhen diese von Dero hohen Vorfahren der Stadt Neuhaus gnädigst verliehenen Berechtigung in Kraft zu erhalten derselben im vorliegenden Falle Euere Excellenz gnädigsten Schutz anzugedeihen und Joseph Kaufried mit seiner Bitte abweisen." 106 Original im Archiv des städtischen Museums. *wa Vgl. Jakobovits, Jüdisches Gemeindeleben in Kolin, in Roöenka spol. pro dSjiny Zidü v Sgl. republice, Jahrg. I, S. 300. 107 Die 24 Familien zählende Judenschaft in Piesling (Mähren) fatierte im Jahre 1750 ein Gesamtvenmögen von 2018 Fl. Vgl. Hrusehka, Geschichte der 250 68