Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 4 (1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 251)
- Language
- German
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handelt mit Woll, Leinwandt, etwas Crammwaaren, bestehend in Mantel Carti« Cattun und solcherley wollern Zeigen, zuweillen vorkommender alten Silberwerkh und von Messing und dergleichen Sachen. 2do Abrahamh Samson von (Dettingen aus Schwaben gebirttig Hat vor 3 Jahren zu einer Wittib auch einer Tochter des erwöhnten Aron «Samuel, Ihr aigenes Häusel habend, welches Ihr Vatter nach dem Verblichenen Mandelischen Juden Erkauft und bey Erbeyrathung des ersten Mannes Ihr zum Beyrathsgut gegeben, einigeheyrathet, hat kein Kind, ist Bey schlechten Mitteln, handelt dann und wann mit etwas Leinwandt silbernen Ihm zur Verschleißung anweilen anvertrauenden Sachen, Tabak-dosen, Ringeln und dergleichen. 3*o Jakob Winternitz, sein Vatter und VorEltern^ er auch selbst zu Neuhaus geboren, hat sein Weib und 2 schon anderwertshien ausgeheyratheten Töchtern annoch zu Haus zwey Söhne einen 15 und anderen 5, und eine Tochter 14 Jahr alt, Hat in ermangelung Häuslichen Unterkommens sich vor 27 Jharen von hier nach Böhmisch Kammnitz Verheyxatbet, allwo er ins 22 te Jahr geblieben, Vor 6 Jahren aber, da sein hier wohnhaft gewester Bruder Wolf Winternitz Herrschaftlicher -und anderer Schulden Halber entwichen Vermittelst mit diesem und seinen Weib auf gewiße weis getroffenen Vergleichs, Kraft wessen er die Schulden auf sich genohmben sich anstatt ihrer in Ihr gehabtes Häusel anhero gezogen, handelt mit Wolle, etwas Leinwandt und Hierländigen Cramerey waaren. 4t0 Mich! Winternitz des erstgemelten Jacob Leiblicher Bruder, Hat sein Weib und Kinder 1 Sohn 5 — und 2 Töchter 6 — die andere 3 Jahr alt. Besitzet nach dem 1715 verbliebenen Vatter Joseph Winternitz das Vätterliche Haus, handelt gleiches also auch sein Vatter gethan Haben soll mit Woll, Federn, Leder, Leinwandt, Hierländischen Wöllernen, auch zuweilen Taffet und dergleichen gattung nicht gar theuern Zeugen. Vor alten Zeiten sollen deren Juden allhier mit .gewißen geringen Sachen, als Messing, Kupfer, Drath, Bley, gläser und solcherley zu Handeln Und Ihre dabey gekannte Handwerker zutreiben, gestattet gewesen seyn, mit was fug sich selbe forthin auch in andere Handlung eingeladen, ist Unbekanndt. Vermutlich haben sie sich eines oder das andere selbst angemaßet und Successive weiter gegang seynd und durch ein und anderes Kayserliches Privilegium sie gesambte Judenschaft des Gantzen Königreichs in Handel und Wandel auch verschriebene Freyheiten erhalten haben sollen." Beilage Via Zu Seite 183—184. Samson Wertheimer an Herrmann Jakob Grafen Czernin. Hochgebohrener Graf. Gnädiger Graf und Herr Herr. Ewer Hochgräf. Exell. mit diesem Unterth. Memoriale Zu behölligen beschiehet dammben; Eß seindt bey leztem Türkhen Krieg Meine blutts Freunde auß dem Reich herunter Mittelst Kay. frey Paß berufen worden, Umb in Ihro Kay Maytt. Diensten Mir desto beßer assistiren Zue können. Nun haben sich die Jenige, welche bey erfolgtem frieden nit widerumben hin auf gezogen, sondern sich unter den Fürst. Palatin und gräf. Palfy Schutz zue Eyßenstatt und der Orthen in Ungarn niedergelaßen, iezt wegen der daselbstigen Troublen sich von Dannen hinwekh und Zue Mir nacher Wien begeben. Wie wohlen nun mir Vermöge der Von Ihre Kay. Maytt. habenden allergdigsten Privilegia Zue gelaßen, selbige bey Mir Zue haben, oder Ihnen Sonsten wohnung Zue bedingen, So habe aber deßentwegen andere Verhinderliche Ursachen, dahero sowohlen Von andern hohen alß sonderlichen von Ihro fürst, gnad. Von Schwarzenberg auf mein unterth. Anhalten die gnadt gethan und erlaubt worden, daß weillen ohne dem nach Inhalt angezogener meiner Privilegien Meine Blutts freunde sich sowohl im Reich alß allenthalben in deren Kay Er blandem Nieder Zue laßen allergdigt 59 241