Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 448)
- Language
- German
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achten, „die Nachts ausbleiben und sich unruhigen Leuten zugesellen". Da alle bisherigen Ermahnungen nichts gefruchtet, werden Zunftvorsteher befragt, was sie nun zu tun gedenken? Diese versichern alles aufzubieten und „ungehorsame Gesellen und Lehrlinge nicht freizusprechen". 15. August: Nochmaliger Bericht des Proßnitzer Bürgermeisters über den Vorfall vor dem Mandlischen Depot. Behauptet, daß der Wachtposten betrunken war, versichert aber, daß sich ähnliche Vorfälle nicht mehr ereignen werden, da Polizei und Patrouillen verstärkt werden. 15. August: Anschlag eines Regiments-Kommando-Edikts, das besagt, daß „eine Schildwach als Heiligthum zu betrachten sey". 21. August: Gub. Sekretär Chornitzer, Leiter der Untersuchungs-Kommission gegen Vater und Sohn Mandl beruft „zwecks Amtshandlung den Hrn. Bürgermeister und alle Hrrn. Magistratsräthe ins Rathaus". 31. August: Wird Moritz Mandl aus der Haft entlassen; Moses weiter in provisorischer politischer Haft belassen. 3. September: „K. k. Stadthauptmannschaft in Wien übermittelt Auskunft rücksichtlich der durch Mandl an die Magyaren geliefert haben sollenden är. Monturstücke." Ist an die Untersuchungskommission weitergeleitet worden. 9. September: An das Kreisamt in Olmütz. „Das k. k. Appelations und Kriminal Obergericht hat mit Dekret vom 2. d. M. über die Beschwerde der Pepi Mandel aus Proßnitz wegen verweigerter Entlassung ihres im politischen Verhafte befindlichen Gatten Moses Mandel anher verordnet, dem k. k. Kreisamte zu Olmütz zu eröffnen, daß gegen den im politischen Verhafte zu Proßnitz befindlichen Moses Mandel noch keine rechtliche Beanzeigung eines Verbrechens ausgesprochen worden sey, daher auch kriminalgerichtlicher-Seits kein gesetzlicher Grund zu einer Verhaftung bestehe." Mähr, schles. Gubernium in Brünn. 9. September: Daraufhin beauftragte Kreisamt in Olmütz den Magistrat von Proßnitz „den Israeliten Moises Mandel des Verhaftes sogleich zu entlassen". 18. September: Ist Moses Mandel aus der Proßnitzer Fronfeste entlassen worden. Gegen die Nationalgardisten, die bei der Verhaftung der Mandl Tumulte in der Stadt hervorgerufen hatten, wurde eine Untersuchung wegen Gewalttätigkeit eingeleitet. 129) Es ist daher absolut nicht erwiesen, daß diese Lieferungen wirklich für die ungarischen Revolutionäre erfolgten, wie Zweig, Zur Chronik der Familie Zweig, S. 62 f., behauptet. Er sagt dort: „besagt die Nachricht, daß er (Mandl) 1848 an die Kossuth Rebellen Uniformen geliefert habe, wodurch er freilich trotz seiner Millionen für sich und seine Nachkommen den Adelserwerb verwirkte." 130) Mayer, Die Wiener Juden, S. 441. 131) d'Elvert, Zur Cultur-Geschichte Mährens u. Öst. Schlesiens, III. T., S. 117; vgl. auch Migerka, Rückblicke auf die Schafwollwaren-Industrie Brünns, S. 11 f. 132) d'Elvert, Zur Cultur-Geschichte, III. T., S. 160 f.; vgl. auch Migerka, a. a. 0., S. 13 f. 133) Trenkler, Österreichs Tuch- und Modewaarenfabrication, S. 11. 134) Eingaben der Brünner Handels- und Gewerbekammer, S. 16 f. 135) Vgl. d'Elvert, Die Kulturfortschritte Mährens, S. 149 f, und Sebänek-Maver- Balbinder, a. a. 0., S. 140 f. 136) Wagner, a. a. O., S. 14. 137) Mayer, Die Aufhebung der Gewerbefreiheit, S. 68. 138) Beer, a. a. 0. II.1, S. 209. J39) Keeß, a. a. 0. II2, S. 264. Mayer, Die Konfektion und ihre Gegner („Freie Presse", 1911). Die Großindustrie Österreichs, IV., S. 411 f. 142) Lehrlingsbuch der Reichszunft, Pag. 25 (Priv.-Bes.): „Isak Mandl von Proßnitz wurde von seinem Bruder und Lehrherrn Maier Mandl Kleidermacher Meister am 15. Juni 1857 in die Lehre aufgenommen. Schul-Zeugnis liegt bei. Proßnitz am 9. August 1857." 143) Altes Grundbuch Proßnitz: Juden-Grundbücher, Tom. IV., Fol. 41. M) Sth. A. Fasz. 39/3, Komz. No. 13.589. 145) Harkup, Beyträge zur Kenntnis usw., tS. 176, sagt: ^andeefalbriksibefugnisße werden nur nach vorläufiger genauer Erhebung eines bedeutenden Umfanges der FabTication, einer großen Anzahl der dabey beschäftigten Arbeiter, eine« beträchtlichen Betriebs-Oapital« und einer entsprechenden Qualität der Erzeugnisse ver- 444